Schutzmaßnahme wegen Geflügelpest: Stallpflicht ab 27. November angeordnet

Jede Art von Zuchtgeflügel muss ab sofort in abgeschlossene Ställe. | Foto: Gohl
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Aufgrund der jüngsten Fälle von Geflügelpest hat Nordrhein- Westfalen nunmehr per Erlass die Kreise aufgefordert, in Risikogebieten ebenfalls die Aufstallung anzuordnen. Dies geschieht mit einer Allgemeinverfügung, die am heutigen Mittwoch, 26. November, veröffentlicht wird und morgen früh in Kraft tritt.

Im Kreis Wesel sind das die Städte und Gemeinden mit Wildvogelrastgebieten. Bei der Gebietsfestlegung wurde auf die Regelungen zurückgegriffen, die sich vor einigen Jahren im Zusammenhang mit der Vogelgrippe vom Typ H5N1 bewährt haben. Betroffen sind zunächst alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet mit Ausnahme von Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn und Schermbeck. Aber auch für diese vier Kommunen wird die Aufstallung empfohlen. Je nach Entwicklung der Gesamtlage kann die Aufstallungspflicht auch ausgeweitet werden.

Im Aufstallungsgebiet im Kreis Wesel sind 843 Geflügelhaltungen mit insgesamt 322.000 Tieren gemeldet, jedoch werden nur in 72 Betrieben mehr als 100 Tiere gehalten.

Aufstallung bedeutet nicht zwingend Stallpflicht. Gefordert sind mindestens eine dichte Überdachung und ein seitlicher Schutz vor dem Eindringen von Wildvögeln, beispielsweise durch Netze. Außerdem sind Futter und Tränke so anzubieten, dass Wildvögel keinen Zugang haben.

Die betroffenen Geflügelhalter müssen die Anordnungen schnellstmöglich umsetzen.
Wie lange die Schutzmaßnahmen aufrecht erhalten bleiben müssen, ist derzeit nicht absehbar. Geflügelhalter sollten verstärkt auf die Hygiene in ihren Haltungen und Krankheitsanzeichen bei ihren Tieren achten. Gehäufte und unklare Todesfälle sind unbedingt dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu melden, um ggf. nähere Untersuchungen einzuleiten unter der Telefonnummer 0281/207 7007.
Näheres ergibt sich aus der Allgemeinverfügung des Kreises Wesel.

Insgesamt sind im Kreis Wesel derzeit 1585 Geflügelhalter mit ca. 520.000 Stück Geflügel gemeldet. Die Dunkelziffer ist unbekannt. Erfahrungsgemäß sind etliche Klein- und Kleinsthaltungen nicht registriert.
Davon halten

34 Betriebe 100 und mehr Legehennen
9 Betriebe 100 und mehr Mastputen
6 Betriebe 100 und mehr Masthähnchen.

Der Kreis bittet Geflügelhalter, die ihre Bestände bisher nicht gemeldet habe, dies unbedingt bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW nachzuholen (http://www.landwirtschaftskammer-nrw.de).

Nähere Informationen zur aktuellen Geflügelpestsituation finden Sie auf der Seite des Umweltministeriums in Düsseldorf (www.umwelt.nrw.de) und des Friedrich-Löffler-Institutes ( http://www.fli.bund.de ).

Am 5. November wurde in einem Putenbestand mit rund 31.000 Tieren im Kreis Vorpommern-Greifswald Geflügelpest festgestellt. Als Erreger wurde hochpathogenes aviäres Influenzavirus (HPAI) vom Subtyp H5N8 festgestellt. Derselbe Virustyp verursachte In den Niederlanden einen Geflügelpestausbruch am 16.1 November in einem Betrieb mit rund 150.000 Legehennen in der Nähe von Gouda. Aktuell wurde bei einer Wildente in Mecklenburg-Vorpommern das Virus festgestellt. Dort wurde ein landesweites allgemeines Aufstallungsgebot für Geflügel angeordnet. Gleiches gilt für einige niedersächsische Kreise im Grenzbereich zu den Niederlanden.

Jede Art von Zuchtgeflügel muss ab sofort in abgeschlossene Ställe. | Foto: Gohl
Experten vermuten, dass Wildvögel das Virus eingeschleppt haben. | Foto: Glader
Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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