Ausbildung junger Pferde überdenken

Gestern fand im Amtsgericht Wesel der Prozeß um Helmut Bergendahl wegen Verdachts auf tierquälerische Maßnahmen in der Ausbildung junger Pferde auf seinem Hof in Hamminkeln statt. Drei Stunden dauerte der Prozeß, in Sachen Tierschutzgesetz der erste Marathonprozeß seiner Art in Wesel. Ausgiebig wurden der Angeklagte und die Zeugen zur Thematik befragt. Bergendahl wurde zur Last gelegt, eine dreijährige Stute aus seiner Zucht mehrere Male sehr unbeherrscht in Ausbildungslektionen an der Longe gemaßregelt zu haben.

Die Klägerin schilderte sehr eindrucksvoll die persönlich beobachteten Einzelheiten. Durch Dr. Heister vom Veterinäramt wurden diese Beobachtungen anhand von Fotos der Verletzungen des Pferdes bestätigt. Weitere Zeugen konnten die Aussagen der Klägerin unterstützen. Die Staatsanwältin, selbst Reiterin, äußerte sich zu den Korrekturmaßnahmen des Herrn Bergendahl sehr kritisch. Da Herr Bergendahl noch nicht vorbestraft ist, wurde seitens der Richterin von Freiheitsentzug abgesehen.

Die abschließenden Worte des Angeklagten, aus denen hervorging, daß er Fehler gemacht habe und zu emotionell reagiert hätte und seine Ausbildungsmethoden überdenken will, veranlaßten die Richterin zur Festsetzung einer hohen Geldstrafe. Im Falle der Uneinsicht des Angeklagten wäre das Urteil härter ausgefallen. Wir wünschen uns für die Pferde des Herrn Bergendahl,daß er diese Vorsätze auch in die Tat umsetzt!

Autor:

Karin Obbink aus Wesel

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