Kann Salz denn Sünde sein?

Wer am Gartentor Salz gegen Unkraut streut, macht sich nicht nur strafbar, sondern gefährdet auch das Wachstum der Pflanzen im eigenen Garten.
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  • hochgeladen von Ralf Schulz

Das fragen die Wittener GRÜNEN in einer aktuellen Anfrage an die Stadtverwaltung.
Grund für die Anfrage ist die weit verbreitete Unsitte, Unkraut auf Wegen und Bürgersteig mit Salz zu bekämpfen. Aber ist das überhaupt rechtens?

Die Landwirtschaftkammer des Landes NRW hat nämlich schon vor vielen Jahren erklärt, dass keine Unkrautvernichtungsmittel auf gepflasterten Flächen verwendet werden dürfen Pressemitteilung Landwirtschaftskammer. Bei Zuwiederhandlungen drohen Geldbußen von bis zu 50.000,- €, so die Landwirtschafskammer.
In dem Moment aber, in dem Salz oder andere Hausmittelchen wie konzentrierter Essig, auf das Pflaster zur Unkrautbekämpfung aufgebracht werden, werden sie rechtlich auch als Unkrautbekämpfungsmittel behandelt.
Dieses Verbot dient weniger dem Schutz der Umwelt, als dem der Wasserwerke, die nicht für den Abau von Pflanzenschutzmitteln ausgerüstet sind. Auch Salz beeinträchtigt die Reinigungswirkung von Kläranlagen erheblich, weil es den für die organische Reinigung notwendigen Belebtschlamm schädigt.
Wenn das Salz nicht in die Kanalisation gespült wird, sondern gelöst im Boden versickert, verunreinigt es das Grundwasser und schadet den Pflanzen. Salz macht zudem keinen Unterschied zwischen Nutzpflanzen und "Unkaut". Wer es - wie auf dem Foto - direkt vor dem Gartentor streut, muss sich nicht wundern, wenn auch das erwünschte Grün unter dem Salzeinsatz leidet.

Oder doch nur Vorsorge für den nächsten Winter?

Da Salz nur dann verboten ist, wenn es gegen Unkraut eingesetzt wird, könnten spitzfindige Bürger auf den Gedanken kommen: "Dann hab' ich halt nicht gegen Unkraut gestreut, sondern nur vorsorglich gegen Schnee und Eis im nächsten Winter."
Aber auch das Streuen von Salz gegen Schnee und Eis ist in Witten seit Jahrzehnten streng verboten - bei wenigen streng eingegrenzten Ausnahmen.

Rechtliche Konsequenzen - Fehlanzeige

Leider macht der Vergleich mit dem Streusalz auch klar, dass der Wille der Stadtverwaltung zur rechtlichen Durchsetzung des Streusalzverbots äußerst begrenzt ist. Während in vielen Straßen mehrmals täglich wegen Falschparkern vom Ordnungsamt patroulliert wird, ist das Ordnungsamt in Witten noch nie im Winter gegen Falschstreuer vorgegangen. Das wird sich jetzt sicher auch nicht ändern, wenn verdeutlicht wird, dass auch im Sommer kein Salz auf den Bürgersteig gestreut werden darf. Die 50.000,- € Geldstrafe können in Witten leider keinen Ordnungsamtmitarbeiter auf den Bürgersteig locken. So bleibt nur die Hoffnung, dass sich wenigstens einige Furchtsame durch die (leere) Drohung davon abschrecken lassen, Grundwasser und Kläranlagen unnötig zu verschmutzen.

Autor:

Ralf Schulz aus Witten

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