Immobilienbewertung - Wissenswertes zum Thema mit Immobilien

Eine Immobilie ist juristisch und ökonomisch betrachtet, ein unbewegliches Sachgut. Unter einer Immobilie versteht man auch eine Liegenschaft oder ein Anwesen, welches im allgemeinen Sprachgebrauch als ein Grundstück mit darauf befindlichem Gebäude inklusive Zubehör bekannt ist.

Immobilien lassen sich in diverse Bereiche untereilen, welche mit der Art, Zweck und/oder Beschaffenheit zusammenhängen.

Eine Unterteilung der Art wäre:

  • Wohnimmobilie
  • Gewerbeimmobilie
  • Eine weitere Unterteilung wäre der Zweck:
  • Anlage
  • Selbstnutzung
  • Ferienimmobilien

Die Unterteilung in Beschaffenheit wäre z. B:

  • Denkmalschutz
  • Neubau
  • Altbau

Wer eine Immobilie kauft oder beabsichtigt, dies zu tun, sollte die Risiken nicht unterschätzen!

Werterhaltung durch Renovierungen

Unter Renovierung werden alle Maßnahmen verstanden zur Instandsetzung von Gebäuden verstanden. Durch die Abnutzung entstandene Schäden werden so beseitigt und der Ausgangszustand wird wieder hergestellt. Regelmäßige Renovierungen sind Bestandteil einer optimalen Werterhaltungsstrategie. Ein professionelle Immobilienbewertung, beispielsweise über heid-immobilienbewertung.de durchführbar, gibt Klarheit über den tatsächlichen Wert einer Immobilie vor und nach einer Renovierung. Eine Konsultation sollte in jedem Fall vor einer kapitalintensiven Renovierung gesucht werden.

Sollten Sie eine Wohnung oder ein Haus gemietet haben, so versteht man nach dem Mietrecht unter Renovierung alle Schönheitsreperaturen wie Tapezieren oder Streichen. Der Vermieter wälzt diese meist in dem Mietvertrag auf den Mieter um. Instandsetzungsarbeiten wie Reperaturen können nicht auf die Mieter abgewälzt werden.

Wenn von einer Sanierung gesprechen wird, so geht dieses über die Instandhaltung bzw. Instandsetzung hinaus. Bei der Sanierung sind oftmals erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz erforderlich.

Typische Sanierungsmaßnahmen am Gebäude sind:

  • Dachsanierung: Eine Dachsanierung umfasst den Austausch der Dachhaut (Dachpfannen), den Austausch des kompletten Dachstuhls, die Dämmung des Schrägen so wie den Ausbau des Dachgeschosses.
  • Deckenbalkensanierung: Erneuerung der gesamten Holzkonstruktionen beziehungsweise die Verstärkung der bisherigen Konstruktion
  • Fassadensanierung: Erneuerung der thermischen Hülle eines Gebäudes um den Heizenergiebedarf zu minimieren.
  • Fenstersanierung: Überarbeitung der Fenstern durch Tischler bzw. die komplette Erneuerung der Fenster.
  • Mauerwerksanierung: Verstärkung bzw. Austausch aller tragenden Mauerwerksteile sowie die Erneuerung des Sichtmauerwerks, wenn z.B. ein Befall von Hausschwamm vorliegt.
  • Betonsanierung: Erneuerung schadhafter bzw. eingeschränkter Betonbauteile oder Sichtbetonflächen
  • Asbestsanierung: Entfernung von gefährlichen Asbestbaustoffen und Ersetzung gegen unbedenkliche Baustoffe mit ähnlichen Brandschutztechnischen Eigenschaften.

Tipp - Renovierungsmaßnahmen absetzbar?

Seit Anfang 2006 sind Handwerkerleistungen, unabhängig davon, ob es sich um Renovierungsarbeiten oder Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt, als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigungsfähig - allerdings nur die Arbeitsleistung, nicht die Materialkosten. Bedingung ist eine Bezahlung der Rechnung durch Banküberweisung. Die Steuerminderung beträgt 20 Prozent und maximal. 600 Euro.

Autor:

Katharina Clemens aus Datteln

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