Jugendschöffen gesucht: Vorschläge bis zum 30. März einreichen

Als ehrenamtliche Richter sind Jugendschöffen mit Berufsrichtern gleichberechtigt. Sie wägen anhand von Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ab, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Tat stattgefunden hat. Für die nächste Schöffenwahl sucht die Stadtverwaltung mindestens 18 Kandidaten für diese verantwortungsvolle Aufgabe.

Die Jugendschöffen werden bundesweit für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Auf den Stadtbezirk Datteln entfallen zur Benennung für das Jugendschöffengericht Recklinghausen sieben Hauptschöffen (drei Frauen und vier Männer) und für die Jugendkammer beim Landgericht Bochum zwei Hauptschöffen (eine Frau und ein Mann).
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Datteln soll doppelt so viele Kandidaten vorschlagen, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Recklinghausen in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Jugendschöffen.
Bewerber für das Jugendschöffenamt wohnen in Datteln und sind am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige. Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt. Nicht gewählt werden können Bürger, die hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind. Religionsdiener können ebenfalls nicht gewählt werden.
Jugendschöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Erwartet werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über Erfahrung verfügen.

Autor:

Lokalkompass Ostvest aus Datteln

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