Sondengänger – die Totengräber der Archäologie?

Sondengänger im Tannenbusch, Foto: GvM

Um es gleich vorweg zu nehmen: Sondengänger und Schatzsucher mag ich nicht besonders gerne! Sondengänger dürften meines Erachtens nur mit ausdrücklicher Genehmigung der zuständigen Landesämter für Denkmalpflege unterwegs sein. Warum? Darauf komme ich später zurück.
Ich glaube, jeder von uns hat sie schon mal gesehen, die Sondengänger mit Metalldetektoren und Klappsparten. Wobei sich bei einigen von uns die Frage stellt, darf der das eigentlich? Auch dazu später.
Neulich im Wald, im Tannenbusch, bei meinen erweiterten Recherchen zu den Landwehren in Bedburg-Hau, sah ich mal wieder einige dieser Gestalten. Zuerst waren sie ganz erschrocken, da sie sich ertappt fühlten. Die vier Personen, 2 Niederländer und 2 Polen, bewaffnet mit schwerem „Gerät“ verwickelte ich dann in ein Gespräch. War schon ganz schön erstaunlich was ich da zu hören und sehen bekam. Sie hatten umfangreiches Kartenmaterial bei sich und suchten eigentlich alles, auch Kriegsmaterial. Über ein Internetforum habe man sich kennen gelernt und ausgetauscht um sich hier am Niederrhein an verschiedenen Orten zu treffen. .Sie hätten auch schon eine umfangreiche Sammlung, würden auch gut verkaufen, Münzen etc. aber Kriegsmaterial ginge momentan am besten. Warum ich mich dort aufhielt, habe ich natürlich nicht verraten. (Ich wollte mir nochmals den „Kiehövel“ und das „Schänzchen“ in Verbindung mit der Landwehr anschauen.)Ich war alles andere als begeistert und gab ihnen zu verstehen, dass sie sich hier auf Privatgelände befinden (stimmte natürlich nicht) und ich den Eigentümer verständigen werde. Machte mich dann schnell „vom Acker“, wer weiß wie sie reagieren, doch das war unbegründet, auch sie verschwanden schnell in eine andere Richtung, zum Waldrand wo ihr Auto stand.
Wie verhält sich das nun mit dem „Sondengehen“? Wenn´s „Piept“ liegt ein metallischer Gegenstand im Boden. Was genau, kann nur ein Nachgraben ergeben. Es könnte sich nur einen Nagel handeln aber auch um ein Bodendenkmal und diese sind per Gesetz geschützt. Wer auf einem ausgewiesen Bodendenkmal Sondieren und Graben will bedarf der Erlaubnis von der Bodendenkmalbehörde. Außerhalb von Bodendenkmälern ist der Einsatz von Metalldetektoren und das oberflächliche Graben legal, wenn der Grundstückseigentümer damit einverstanden ist, aber auch nur dann, wenn der Fund oder die Fundumstände nicht, auf z.B. ein Grab oder Siedlungsspuren, also ein Bodendenkmal hinweisen. Funde müssen auf jeden Fall der zuständigen Bodendenkmalbehörde gemeldet werden. Bei einem vermuteten archäologischen Befund, (Grab, Keramik- oder Siedlungsspuren) muss alles wie vorgefunden liegen gelassen und die Bodendenkmalbehörde informiert werden.
Das sich Sondengänger unter Umständen strafbar machen, scheint vielen nicht klar zu sein. Von Diebstahl über Unterschlagung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Störung der Totenruhe, Kampfmittelverordnung, Waffengesetz bis Hehlerei ist alles drin.
Der wohl bekannteste Fall von Grabräuberei beschreiben die Vorgänge um die Himmelsscheibe von Nebra

Durch Sondengänger werden jährlich unbezifferbare Schäden verursacht. Fundgegenstände verschwinden in dunklen Kanälen und Bodendenkmäler werden unwiderruflich zerstört.
Nur wenige Sondengänger sind uneigennützig unterwegs, leisten als ehrenamtliche Mitarbeiter bei der Bodendenkmalpflege wertvolle Dienste. Sie melden unbekannte Bodendenkmäler und tragen zu neuen Erkenntnissen bei.

Zu den Denkmalschutzgesetzen: hier klicken
Bodendenkmalpflege Xanten: hier klicken
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Overath: hier klicken
Titz: hier klicken
Wie werde ich ehrenamtlicher Mitarbeiter? hier klicken

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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