Bebauungsplan Golfresort Moyland ist unwirksam

Nach dem Scheitern vom Golfplatzinvestor Sander van Gelder, den Golfplatz in Moyland zu erweitern, hat nun das NRW Oberverwaltungsgericht Münster im Normenkontrollverfahren festgestellt, dass es Verfahrensfehler bei der Aufstellung des Bebauungsplans durch die Gemeinde Bedburg-Hau gab. Damit dürfte das Scheitern der Golfplatzerweiterung nun endgültig feststehen.
Das Rechtsanwalt-Sekretariat Patt-Fischer-Feuring-Senger aus Düsseldorf teilte mir mit, dass es keine Bedenken gibt das Urteil hier im Lokalkompas zu veröffentlichen, da die Verhandlung öffentlich war. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt mir noch nicht vor.
Hier das Urteil:
- Der Bebauungsplan Till-Moyland Nr. 9 – Golfressort -, in Kraft
getreten am 27.01.2012, ist unwirksam.
- Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
- Wegen der Kosten ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe
von 110 % vorläufig vollstreckbar.
- Die Antragegnerin kann die Zwangsvollstreckung gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % abwenden.
- Die Revision ist nicht zugelassen.
Ich gehe davon aus, dass ich in Kürze die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen habe.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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