"Sie machen sogar aufs Grab!"

Stadtanzeiger-Leser wandten sich an unsere Redaktion und kritisierten die Zustände auf Friedhöfen im Stadtgebiet. Foto: Archiv
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Verschmutzte Bänke, wucherndes Unkraut oder Hunde, die ihre Geschäfte verrichten: Stadtanzeiger-Leser wandten sich an unsere Redaktion und kritisierten die Zustände auf Friedhöfen im Stadtgebiet.

Auf dem Waldfriedhof an der Eichenstraße werde das Unkraut nicht beseitigt. "Insbesondere der Bereich um das Ehrenmal sieht sehr ungepflegt aus", erklärt eine Leserin. Die Bänke seien wiederum so verschmutzt, dass man nicht darauf Platz nehmen könne.

Es gebe eine große Anzahl an Bänken mit Holzauflagen auf dem Waldfriedhof, so Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann. Durch die Schattenlage der Bänke würden die Sitzgelegenheiten naturgemäß schneller vermoosen. "Die Friedhofsgärtner berücksichtigen bei ihrer Tätigkeit selbstverständlich auch die Bänke. Die Priorität der Aufgabenerledigung hängt dabei jedoch von tagesaktuellen oder saisonalen Erfordernissen ab", sagt Maresa Hilleringmann. 

Die Unkrautbekämpfung sei wie im heimischen Garten auch auf den Friedhöfen ein Dauerthema. Durch den vom Rat der Stadt beschlossenen Verzicht auf chemische Hilfsprodukte kämen alternative thermische oder mechanische Unkrautbekämpfungsmethoden zum Einsatz, die längst nicht so wirksam seien und zeitweilig einen erhöhten Arbeitseinsatz erforderlich machten, der beispielsweise in Ferienzeiten oder bei erhöhtem Krankenstand nicht immer in optimaler Weise sichergestellt werden könne, erklärt Maresa Hilleringmann.

Habinghorster Friedhof
Nicht nur die Situation auf dem Waldfriedhof wurde angeprangert. Eine weitere Stadtanzeiger-Leserin beschwerte sich über die Zustände auf dem Habinghorster Friedhof an der Heerstraße.
Sie sei oft früh am Morgen dort unterwegs und treffe immer wieder auf Hundehalter, die ihre Tiere auf dem Friedhof ihr Geschäft verrichten ließen. "Sie machen sogar zum Teil aufs Grab", sagt sie.

"Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes und der Achtung der Persönlichkeitsrechte von Angehörigen und Besuchern entsprechend zu verhalten", heißt es unter anderem in der Friedhofssatzung (§ 5). "Ein pietätvolles Verhalten verbietet selbstredend auch Hundekot auf Gräbern", sagt Maresa Hilleringmann. Einschreiten und derartige Ordnungswidrigkeiten ahnden, könne die Stadtverwaltung bei den geschilderten Vorkommnissen nur, wenn es unmittelbare Zeugen gebe, die dies auch an anderer Stelle bezeugen würden, oder dann, wenn städtische Mitarbeiter zufällig eine direkte Beobachtung machten.

Autor:

Nina Möhlmeier aus Castrop-Rauxel

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