Projekt "gemeinsam Deutsch sprechen" in Dinslaken

DINSLAKEN. Der Schlüssel zur Integration von Menschen mit ausländischen Wurzeln ist die Sprache. Darin sind sich alle Experten einig. Das ist auch Ziel des kommunalen Integrationskonzeptes. Als städtische Kooperationspartner haben sich die örtliche Volkshoch-schule, die Bibliothek und die „DIN kocht“-Gruppe die Sprachförderung auf die Fahne geschrieben. Vereint wurde das Projekt „Gemeinsam Deutsch sprechen“ ins Lebens gerufen.

Fehlende Möglichkeiten, das Sprachniveau durch stetiges Training und die Fähigkeit zur Konversation zu stärken, gibt es für Interessierte ab Mittwoch, 4. März, nicht mehr. Wer einen Deutsch- und Integrationskurs absolviert hat, ist unter Leitung eines ehrenamtlichen Modera-torenteams jeden Mittwoch von 16 bis 17 Uhr und freitags von 10 bis 11 Uhr ins Lesecafé der Stadtbibliothek (erster Stock) eingeladen.

Das Angebot für den offenen und kostenlosen Gesprächs-kreis gilt mit Ausnahme der Schulferien und soll helfen, dass Betroffene ihre Hemmungen beim Sprechen überwinden. Die Gruppe kann Themen frei wählen, wobei auch auf kul-turelle und gesellschaftliche Fragen eingegangen werden kann. Informationen über den kulturellen wie sprachlichen Austausch gibt es bei Sandra Wortmann, Telefon 0 20 64 / 6 63 19, in der Stadtverwaltung

Kontrollen:
Aktuelle Messpunkte

Dinslaken. Von 7 bis 16 oder 17 Uhr reicht in der Regel die Arbeitszeit von städtischen Be-schäftigten. Darauf sollten sich Verkehrsteilnehmer nicht verlassen. Die Mitarbeiter der kommunalen Verkehrsüberwa-chung sind schon früher und auch abends im Einsatz. In der Woche ab Montag, 2. März, steht der Radarwagen voraus-sichtlich in folgenden Bereichen: Fichtenstraße, Goethe-straße, Heerstraße, Konrad-Adenauer-Straße, Kurt-Schumacher-Straße, Luisenstraße, Schillerstraße, Schloßstraße, Wilhelminenstraße und Wilhelm-Lantermann-Straße.

Osterfeuer:

Dinslaken. Osterfeuer sind zu-vor bei der Stadtverwaltung an-zugeben. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Als Osterfeuer anerkannt werden nur öffentliche, jedem zugängliche Veranstal-tungen, die der Brauchtumspflege dienen. Ein solches Brauchtumsfeuer darf entweder Karsamstag, Ostersonntag oder am Ostermontag abgebrannt werden. Wer in dieser Art zünden möchte, sollte seine Absicht bis spätestens 20 März kundtun.

Die vollständige Anzeige muss der Stadt als Ordnungsbehörde bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Eine förmliche Genehmigung erfolgt nicht, höchstens ein Untersagen, wenn die vor-geschriebenen Kriterien nicht erfüllt werden. Informationen zu den Anforderungen an ein Brauchtumsfeuer im Stadtgebiet gibt es im Internet www. dinslaken.de. Dort ist auch eine Online-Anzeige möglich. Dar-über hinaus liegen ab sofort Anzeigevordruck und ein Merkblatt in den Bürgerbüros und bei der Ordnungsbehörde (Stadthaus) aus.

Autor:

Hannah Jakobi aus Dinslaken

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