Erneut Pfändungsbeschluss gegen das Jobcenter Märkischer Kreis beantragt

Jobcenter MK! Ein Vorbild für alle andern?

Am 25.09.2015 hatte ich einen Gerichtstermin in Dortmund beim Sozialgericht.
In dem Termin ging es um zwei 100%-Sanktionen. Ein Jobcentermitarbeiter hatte 2012 unter fadenscheinigen Vorwürfen meine Regelleistung einschließlich der Mietkosten für sechs Monate komplett gestrichen. Die Vorsitzende Richterin Döring verhandelte diese zwei Termine zusammen und machte keinen Hehl daraus, dass sie über Ihr Vergleichsangebot nicht hinausgehen würde. Bereits in zwei am 11.09.2015 verhandelten Verfahren wurde festgestellt, dass der Vorwurf des Jobcenters von Pflichtverletzungen nicht zutraf. „Die Beteiligten sind sich darin einig, dass eine Pflichtverletzung als nicht festgestellt gilt.“

Das heißt: der Beklagte nahm den Vorwurf vor Gericht zurück, der Kläger sei meinen Bewerbungsbemühungen nicht nachgekommen. Somit stand fest, dass das Jobcenter Märkischer Kreis mit seinem verantwortlichen Geschäftsführer Volker Riecke wieder einmal eine Falschaussage zu verantworten hat, wobei der Kläger nicht nur einen gewaltigen finanziellen Schaden erlitten hat, sondern auch beinahe in der Obdachlosigkeit gelandet wäre.

Solche Vorgehensweisen einzelner wiederholt auffälliger Mitarbeiter beim Jobcenter Iserlohn/Hemer sind immer wieder gesetzwidrig und werden einfach nicht von der Justiz verfolgt. Nun hatte sich aber der Herr I. bei der Widerspruchstelle in Iserlohn dazu bereit erklärt, das er den zu Unrecht einbehaltenen Betrag unverzüglich überweisen wollte. Nachdem aber das Jobcenter sich eine Bedenkzeit von 3 Wochen eingeräumt hatte und diese Zeit nun schon einige Zeit verstrichen ist immer noch keine Anweisung erfolgt ist. Nach dem dann der Kläger beim Jobcenter in Hemer nachfragte, warum immer noch keine Zahlung erfolgt war, wurde gesagt, dass in Hemer keine Zahlungsanweisung der Widerspruchstelle vorliegen würde. Am Montagmorgen erfolgte eine Nachfrage beim Jobcenter Iserlohn/Widerspruchstelle beim zuständigen Sachbearbeiter Herrn I. Dieser erklärte, dass er die Anweisung versäumt hätte und er dies sofort nachholen wollte. Das ist nun wieder einen Woche her und nach wiederholter Nachfrage beim Jobcenter Hemer wurde wieder gesagt, dass noch immer keine Anweisung vorliege.

Daraufhin rief ich erneut beim Dortmunder Sozialgericht an und beantragte nunmehr einen vollstreckbaren Titel um das Jobcenter pfänden zu lassen. Es ist einfach nicht länger hinnehmbar. Die Auszahlung des Existenzminimums wird jetzt seit 2012 rechtswidrig verschleppt und würde ohne anwaltliche Hilfe möglicherweise nie erstattet werden.

Während die Streichung von Leistungen innerhalb kürzester Zeit möglich ist, wird die Auszahlung zu Unrecht einbehaltener Leistungen bei Jobcenter Märkischer Kreis regelmäßig verschleppt.
Nicht genug damit, dass durch solche Machenschaften der Jobcenter die Hartz IV Empfänger bis in die Obdachlosigkeit und auch in den seelischen Abgrund getrieben werden. Nein, sie achten selbst die Gesetze nicht und scheren sich einen Dreck um die Menschenrechte.

Dieser Artikel beruht auf nachweisbaren Fakten und wird in Kürze detailliert in Form von zwei weiteren Beispielklagen veröffentlicht werden.

Autor:

Klaus Brieger aus Iserlohn

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