Thorsten Hoffmann: Konsequenzen aus dem Fall Jaber al-Bakr

„Der Fall Abu Bakr zeigt deutlich, dass Handlungsbedarf besteht. Es hilft keinem, wenn wir jetzt wieder über Jahre die Fehler aufarbeiten. Wir müssen aus den Fehlern schnell lernen, Konsequenzen ziehen und umsetzen. Einseitige Schuldzuweisungen helfen nicht. Zu sagen, dass der Generalbundesanwalt schuld sei, ist genauso falsch wie die einseitige Verortung bei der zuständigen Justizvollzugsanstalt. Es ist doch illusorisch, zu glauben, dass sich der Suizid in der Obhut des Generalbundesanwaltes nicht stattgefunden hätte.

Eine Konsequenz muss eine zentrale Justizvollzugsanstalt bei der Generalbundesanwaltschaft sein, die einen entsprechend ausgestatteten Trakt hat. Zur Ausstattung gehören für mich auch die Videoüberwachung, die spezialisierte psychologische Betreuung und die Möglichkeit, auf Übersetzer zugreifen zu können. Diese müssen ja nicht persönlich anwesend sein, aber gegebenenfalls auf technischem Wege eingebunden werden können.

Die Generalbundesanwaltschaft muss in Fällen mit terroristischem Hintergrund sofort die Zuständigkeit an sich ziehen. Ob das „Ermessen“ hier der richtige Faktor ist, bezweifle ich. Bei Terrorverdacht müsste der Generalbundesanwalt zur Ermittlung verpflichtet sein und den Fall direkt an sich ziehen.

Wir müssen uns auch allgemein fragen, wie wir besser den Schutz der Häftlinge gewähren können. Denn schuldig oder nicht: in der Obhut des Staates muss die Möglichkeit der Selbsttötung nahezu ausgeschlossen sein. Das ist nicht nur dem Schutz der Häftlinge geschuldet. Das ist auch den Opfern geschuldet, denn gegen Tote kann nicht ermittelt werden und sie könnten auch nichts Sachdienliches zu möglichen Taten mehr beitragen.“

Pressekontakt: Irene Beyer, Tel.: 030/227-73190, Mobil: 0176/30473099, thorsten.hoffmann.ma03@bundestag.de
Fotograf: Swen Siewert
Bildunterschrift: Thorsten Hoffmann

Autor:

Irene Beyer aus Dortmund-City

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