VON WEGEN KALTER KAFFEE: Attac widerspricht Zeitungsberichten - Verteilen von Flyern vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt - Starbucks weiter in der Kritik - Gesamtkonzernsteuer gefordert

Definitiv hält attac-Dortmund an der Starbucks-Kritik fest und verbindet diese mit der Forderung nach einer Gesamtkonzernsteuer, die Steuerflucht und Steuervermeidung verhindern soll. | Foto: http://www.attac.de/aktuell/konzernbesteuerung/aktionen/sparbucks/aktionsfotos/
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  • Definitiv hält attac-Dortmund an der Starbucks-Kritik fest und verbindet diese mit der Forderung nach einer Gesamtkonzernsteuer, die Steuerflucht und Steuervermeidung verhindern soll.
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Anders als die Ordnungsdezernentin laut eines Zeitungsberichtes der Lokalpresse behauptet, besteht Attac Dortmund weiter darauf, am angemeldeten Ort gewesen zu sein. Auf Betreiben von Starbucks habe die Behörde die Aktion grundsätzlich verboten und nicht nur an diesem Ort. Anders sei ihr rigides Einschreiten mit Beschlagnahme der Flyer und sogar Durchsuchung von Anoraks und Taschen nicht zu erklären.

"Ordnungsamt sagt nicht die Wahrheit"

Attac Dortmund erklärt weiter: "Außerdem fällt die Verteilung von Flyern unter das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und hätte überhaupt nicht angemeldet werden müssen, wie inzwischen sogar die Dortmunder Polizei zugibt. In der schriftlichen Stellungnahme an den Ausschuss für Bürgerdienste der Stadt Dortmund behauptet die Ordnungsbehörde sogar wahrheitswidrig, sie habe die Aktion gar nicht unterbunden, sondern sie sei von den Betroffenen selbstständig eingestellt worden. Mit diesen ausweichenden Reaktionen vergibt die Behörde eine Chance, das überzogene Verhalten zweier Beamten gegenüber der Öffentlichkeit zu korrigieren."

"Leider bleibt uns daher nur der Weg zum Gericht, um die Rechtswidrigkeit des Einsatzes der Behörde feststellen zu lassen und die uns auferlegten Kosten für die Beschlagnahme zurückzuerlangen. Besonders bitter für Dortmund ist, dass dieses Verfahren der Stadt weitere Kosten verursacht, wobei sie von Starbucks, um dessen Steuerflucht es hier geht, seit acht Jahren keine Gewerbesteuer bekommt.", so Till Strucksberg, Sprecher von attac-Dortmund.

Gesamtkonzernsteuer gegen Steuerflucht und Steuervermeidung

Definitiv hält attac an der Starbucks-Kritik fest und verbindet diese mit der Forderung nach einer Gesamtkonzernsteuer, die Steuerflucht und Steuervermeidung verhindern soll. Die Gesamtkonzernbesteuerung (Unitary Taxation) ist eine Form der Besteuerung internationaler Konzerne in drei Schritten. In mehreren Staaten der USA sowie in Kanada wird die Unitary Tax seit Jahrzehnten angewandt. In den USA wurde diese Form schon Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt. Es ging den Entscheidern darum, Konzerne davon abzuhalten, über Nachbar-Bundesstaaten Gewinne zu verschleiern.

Einen Lokalkompassbeitrag zu der eigentlichen attac-Aktion gegen die Steuertricks der Konzerne finden Siehier.

Des Weiteren trifft sich die Dortmunder attac-Gruppe jeden 1. Montag (lockeres Treffen zum Kennenlernen, zum Austausch und zum Planen gegen 19:00 Uhr im Literaturkaffeehaus taranta babu, Humboldtstr. 44, nähe Kliniken Beurhausstraße) und jeden 3. Montag im Monat für Veranstaltungen, Referate, Filme in der Auslandsgesellschaft, Steinstr. 48 (Nordausgang Hbf.).

Das nächstes Treffen findet am 16. Dezember um 19 Uhr in der Auslandsgesellschaft statt:

Roland Süß (Attac KoKreis) referiert über das geheime Freihandelsabkommen EU - USA und die attac-Aktivitäten dazu. Einen Lokalkompassbeitrag zum Thema "Freihandelsabkommen TTIP zwischen EU & USA: Kuhhandel für Banken & Großindustrie - Sonderklagerecht für Konzerne gegen Staaten - Zugang für US-Gentechnikkonzerne & Chlorhühner" finden Sie hier.

Definitiv hält attac-Dortmund an der Starbucks-Kritik fest und verbindet diese mit der Forderung nach einer Gesamtkonzernsteuer, die Steuerflucht und Steuervermeidung verhindern soll. | Foto: http://www.attac.de/aktuell/konzernbesteuerung/aktionen/sparbucks/aktionsfotos/
Die Gesamtkonzernbesteuerung (Unitary Taxation) ist eine Form der Besteuerung internationaler Konzerne in drei Schritten. In mehreren Staaten der USA sowie in Kanada wird die Unitary Tax seit Jahrzehnten angewandt. In den USA wurde diese Form schon Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt. Es ging den Entscheidern darum, Konzerne davon abzuhalten, über Nachbar-Bundesstaaten Gewinne zu verschleiern. Alles geht - wenn man will. | Foto: Grafik: Martin Müller / www.attac.de
Autor:

Carsten Klink aus Dortmund-Ost

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