"Weg mit der „Angemessenheitsgrenze“ bei Sozialwohnungen!"

Utz Kowalewski

Hilfe-Empfänger in Dortmund, die in eine sanierte oder neu gebaute Sozialwohnung umziehen wollen oder müssen, dürfen nicht länger benachteiligt werden. Das fordert die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN.

Die Fraktion beantragt deshalb, die Richtlinien in der Stadt Dortmund für die „Kosten der Unterkunft“ anzupassen und die „Angemessenheitsgrenze“ abzuschaffen.

„Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN hat im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen deshalb einen wohnungspolitischen Antrag eingebracht“, sagt Fraktionsvorsitzender Utz Kowalewski. „Unsere Forderung: Die Stadtverwaltung soll die Richtlinien für die „Kosten der Unterkunft“ (KdU) anpassen: Die Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnung) sollen bei der Übernahme von „Kosten der Unterkunft“ grundsätzlich immer als angemessen gelten.“

Nicht jede Miete, die für eine Sozialwohnung verlangt wird, gilt derzeit als „angemessen“. Manchmal ist die Quadratmeter-Miete für Leistungsempfänger um einige Cent zu teuer. Oder im Behördendeutsch: „Die Miete übersteigt die zulässigen Angemessenheitsgrenzen.“ Die Folge: Nicht alle Wohnungen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung des Landes NRW neu gebaut oder saniert wurden, dürfen von Menschen im Transferleistungsbezug angemietet – oder schlimmer: weiter bewohnt werden. Für die Leistungsbezieher würden die „Kosten der Unterkunft“ in einem solchen Fall nicht übernommen.

Hilfeempfänger in Dortmund erhalten staatliche „Kosten der Unterkunft“ lediglich für Wohnungen, die nicht mehr als 5,24 Euro pro Quadratmeter (Nettokaltmiete für eine „Single“-Wohnung bis zu 50 Quadratmeter) kostet. Bei größeren Wohnungen liegt die Obergrenze bei 4,86 Euro bzw. 5,24 Euro, wenn der Energiebedarf einer sanierten Wohnung 60 kwh/qm/Jahr nicht übersteigt.

Diese Obergrenzen reichen aber oft nicht aus. Denn bis zu 5,65 Euro pro Quadratmeter darf ein Vermieter für eine energisch sanierte oder neu gebaute Sozialwohnung verlangen.

Die Folge: Trotz des immer knapper werdenden Wohnraums in Dortmund können Hilfeempfänger in vielen Fällen nicht in neue oder zumindest sanierte Sozialwohnungen einziehen. Ein solcher Einzug wird ihnen sogar verwehrt, wenn dieser „nicht angemessene“ Mietzins erst in einigen Jahren greifen sollte (Staffelmiete).

„Die Stadt Dortmund will mehr öffentlich geförderten Wohnraum schaffen, um einerseits Wohnraum für Flüchtlinge zu schaffen und andererseits auch Engpässe für Studenten und Menschen mit niedrigem Einkommen, darunter Leistungsbezieher als Kerngruppe, abzubauen. Das ist lobenswert. Aber es vor allem wichtig, dass solche Wohnungen auch für alle betroffenen Personengruppen anmietbar sind. Deshalb muss die ohnehin gedeckelte Miete von Sozialwohnungen – ¬unabhängig vom Quadratmeterpreis – immer als „angemessen“ bewertet werden“, so Utz Kowalewski.

Autor:

Claudia Behlau, DIE LINKE+ aus Dortmund-Ost

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