Status Neubebauung Fashion House

Für den geplanten Gebäudeabriss und die nachfolgende Bebauung auf dem Geländes der ehemaligen Fashionhäuser in Düsseldorf-Nord, direkt an der Danziger Straße (B8), mit bis zu 6 geschossigen Gebäuden für ca. 400 Wohnungen, Büros, einem Hotel mit 150 Betten, Gastronomie, einem Einkaufszentrum, einer Kindertagesstätte und einem Parkhaus für 800 Fahrzeuge, hat nun nach zwei in 2017 vorgeschalteten Bürgerworkshops das formale Bauleitplan-Verfahren begonnen.

Am 04. Juli 2018 hat dazu die nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung in der Aula des Max-Plank-Gymnasiums in Düsseldorf-Stockum stattgefunden. Dabei wurde den Bürgern abschließend die Gelegenheit gegeben, Fragen bzgl. des derzeit aktuellen Planentwurfes zu stellen und Ihre Bedenken, Ängste und Einwände zu äußern.

Da bei weitem nicht alle Wortmeldungen vorgebracht und somit auch nicht beantwortet werden konnten, wird den betroffenen Anwohnern die Möglichkeit geboten, bis zum 20. Juli 2018 ihre eigenen Vorschläge und Änderungswünsche direkt schriftlich an das

Stadtplanungsamt Düsseldorf
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

oder unter

Stadtplanungsamt Düsseldorf

zu senden.

Nach Information des Stadtplanungsamtes vom 19.Juli 2018 sollen aufgrund des bisher nicht veröffentlichten Sitzungsprotokolles diese Kommunikationswege auch über 20. Juli 2018 hinaus durch die Bürger genutzt werden können.

Zu den vielen direkt von den betroffenen Anwohnern an die Stadt schriftlich übermittelten Fragestellungen und Forderungen wurde am 19. Juli 2018 nun stellvertretend für die Vielzahl der Betroffenen durch Vertreter des Verbandes Wohneigentum NRW e.V./ Kreisverband Düsseldorf ein über 100 Fragen umfassender, mit Fachleuten abgestimmter Anwohner-Fragenkatalog, einschließlich ergänzender kritischer Anmerkungen und Forderungen, an das Stadtplanungsamt Düsseldorf übergeben.

Die Kernpunkte stellen dabei vier wesentliche Gruppen an Forderungen für die weitere Planung und Durchführung dar, die aus Anwohnersicht zwingend berücksichtigt werden sollen:

- Gebietsstrukturen: Zwingende Einhaltung der Umgebungsstruktur und angepasste Bauhöhen, entsprechend dem heutigen Status quo der Hauptgebäude (ohne Treppenhausüberhöhungen)

- Lärmschutz / Immissionsschutz: Bei der Neubebauung müssen bürgerschützende Maßnahmen getroffen werden, die die heutigen Lärmbelastungen und Immissionen, bedingt durch die Überlastung der Danziger Straße und den angrenzenden Straßen, deutlich reduzieren

- Verkehrskonzept: Eine über das bereits heute grenzwertige Maß hinausgehende Verkehrsbelastungen auf den angrenzenden Straßen sind zu vermeiden, dies auch unter Berücksichtigung zahlreicher geplanter bzw. beschlossener Bauprojekte und Veränderungen im Düsseldorfer Norden

- Infrastruktur: Die Infrastruktur muss entsprechend der Nutzung durch mehr als 1500 zusätzliche Personen im Rahmen der Neubauplanung angepasst bzw. berücksichtigt werden, ohne Auswirkungen auf die bestehenden Wohngebiete. Stichworte: Parkmöglichkeiten, Abwassersituation, Nahversorgung, ÖPNV

Eine belastbare Beantwortung aller übermittelten Fragen in nachvollziehbarer Form ist aus Sicht der Bürger für das weitere Verfahren unerlässlich, weil dies die geforderte Transparenz verschafft und dadurch weitere Konflikte vermieden werden sollen.

Abschließend wird der Stadt Düsseldorf ein Kommunikationsprozess mit den Anwohnern vorgeschlagen, der hilft, Vertrauen auf beiden Seiten zu schaffen. Die betroffenen Anwohner fordern nicht mehr und nicht weniger, als die seit Jahrzehnten gelebte Beibehaltung der Anwohner – Nachbarschaften aufrecht zu erhalten und keine Spaltung der seit 1935 gelebten Siedler-Gemeinschaften durch ein behördlich unterstütztes Inselzentrum durch Investoren als Fremdkörper im Düsseldorfer Norden. Dies bedeutet auch ein einvernehmliche Bauhöhenbegrenzung, eine vorausschauende Verkehrs- und ÖPNV Lenkung sowie eine bereits heute notwendige Begrenzung der Umwelteinflüsse für den gesamten Düsseldorfer Norden

Autor:

Bernhard Alef aus Düsseldorf

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