Ratgeber Fotorecht (Teil 4): die wichtigsten Tipps für unterwegs

Wasserspiele vor der Linse: BürgerReporter Norbert Rittmann unterwegs in Essen. | Foto: Norbert Rittmann
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Nachdem die ersten drei Teile unserer Ratgeber-Reihe zum Thema Fotorecht relativ ausführlich waren, wollen wir uns diesmal kürzer fassen: Im Gespräch mit der Rechtsabteilung des Verlags holen wir uns Tipps für unterwegs - die wichtigsten rechtlichen Hinweise für den fotografierenden BürgerReporter "on the road".

Fassen wir mal grob zusammen: was, wen und wo kann ich als Laie fotografieren, ohne Ärger zu kriegen?

Am einfachsten und sichersten ist immer, wenn man nach einer persönlichen Erlaubnis fragt. Wenn ich eine Person fotografieren will und die mir das erlaubt: fein.

Auch relativ einfach ist es im Rahmen von Großveranstaltungen: Ob Sportfest, Stadtfest oder Karnevalssitzung: Alle Leute, die sich im Rahmen solcher Veranstaltungen als Teilnehmer exponieren – etwa der Sänger oder Moderator auf der Bühne oder der Sportler im Stadion – rechnen zwangsläufig damit, dass sie fotografiert werden können. Hier spricht man vom so genannten konkludenten Einverständnis.

Das heißt, die Personen geben durch ihr Verhalten schlüssig zu verstehen, dass sie zum Zwecke der Veröffentlichung fotografiert werden möchten. Bei den übrigen Teilnehmern solcher Großveranstaltungen muss man sich in der Regel keine allzu großen Sorgen machen, so lange man sie nicht in „unschicklicher Pose“ erwischt.

Wer bei einer Demonstration vorne in erster Reihe mitläuft, kann sich nicht wehren, weil es ein zeitgeschichtliches Ereignis und eine Versammlung ist. Wenn diese Person sich aber gerade in der Nase bohrt oder sich in die Hose macht, sollte dieses konkrete Foto eventuell besser nicht veröffentlicht werden.

Einwilligung, Großveranstaltung, zeitgeschichtliches Ereignis: unter diesen Gegebenheiten kann ich mich als Fotograf ziemlich sicher bewegen, ohne größeren Ärger befürchten zu müssen. Je kleiner der Rahmen wird, je intimer, je privater - umso schwieriger wird das und umso wichtiger ist es, eine ausdrückliche Einwilligung einzuholen.

Tipps zum Weiterlesen

=> Fotorecht für Einsteiger: die vier wichtigsten Regeln
=> Fotos, Videos, Links: Was man im Internet darf

Ratgeber Fotorecht

=> Teil 1: Persönlichkeitsrecht und Einverständniserklärung
=> Teil 2: Fotografieren bei Veranstaltungen
=> Teil 3: Öffentlichkeit, Panoramafreiheit und Beiwerk

Habt Ihr Fragen zum Thema? Dann fragt bitte an dieser Stelle per Kommentar! Alle weiteren Beiträge dieser Interview-Reihe findet Ihr auf der Themenseite lokalkompass.de/fotorecht.

Wasserspiele vor der Linse: BürgerReporter Norbert Rittmann unterwegs in Essen. | Foto: Norbert Rittmann
Der Auslöser ist schnell gedrückt... | Foto: Eckhard Schlaup
Autor:

Stanley Vitte aus Düsseldorf

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