Weiter Warten auf Loveparade-Prozess

Der Loveparade-Prozess lässt weiter auf sich warten, wenn es denn überhaupt zur Anklage kommt. Im Loveparade-Strafverfahren hat die zuständige 5. große Strafkammer des Landgerichts Duisburg beschlossen, dem Sachverständigen im Zwischenverfahren Fragen zur Erläuterung seines Gutachtens zu stellen.

Dieser wird gebeten, etwa 75 Einzelfragen zu 15 Themenkomplexen binnen drei Monaten schriftlich zu beantworten. Unter anderem will das Gericht wissen, wie es um die (Vor-)Kenntnisse des Sachverständigen im deutschen Recht bestellt ist. Auch zur Ermittlung des dem Gutachten zu Grunde gelegten Zahlenmaterials (zum Beispiel Planungszahlen, Durchgangsbreiten, Besucherzahlen) will man mehr erfahren.

Laut Landgericht kann eine Entscheidung über die Zulassung der Anklage nicht vor Eingang der Antworten des Sachverständigen erfolgen. Voraussichtlich werde auch den Verfahrensbeteiligten noch Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Äußerungen des Sachverständigen einzuräumen sein. Der weitere zeitliche Verlauf des Zwischenverfahrens könne daher nicht abschließend eingeschätzt werden.

Ebenso wenig lasse sich sagen, wann im Falle der Zulassung der Anklage eine Hauptverhandlung beginnen kann.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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