Madeleine-Prozess: Keine Sicherungsverwahrung
Das Urteil im Falle der getöteten Madeleine W. soll am Freitag, 6. Februar, fallen. Der Prozess muss nicht, wie zwischenzeitlich befürchtet, neu aufgerollt werden.
Im November hatte Staatsanwältin Birgit Jürgens eine Sicherungsverwahrung beantragt. Die Verurteilung zu lebenslanger Haft, mit der sie offenbar rechnet, reichte ihr nicht aus. Der Verteidiger des angeklagten Günther O. reagierte prompt: Wolfgang Weber bat in diesem Falle um Aussetzung der Verhandlung, da es sich um eine einschneidende Änderung handele.
Die Entscheidung erforderte ein Gutachten, das Verfahren verzögerte sich um einige Wochen. Am Ende konnte sich Psychiaterin Nahlah Saimeh nicht eindeutig für oder gegen die Empfehlung aussprechen, der Angeklagte hatte sich einem persönlichen Gespräch mit ihr verweigert. Nun lag der weitere Prozessverlauf allein beim Essener Schwurgericht.
Von Günther O. geht keine Gefahr aus
Andreas Labentz, Vorsitzender des Schwurgerichts, machte es kurz: Er schätzte aufgrund der gesammelten Erkenntnisse die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholungstat auf „null Prozent“. Zwar sei Günther O. grundsätzlich gewalttätig, nicht aber in erheblichem Maße. Der „Hang“ fehle. Bei dem Mord handele es sich auch aufgrund der speziellen Bedingungen um ein einmaliges schweres Gewaltdelikt. Weil zudem die Beweislage unverändert sei, sah das Schwurgericht die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung nicht gegeben.
Am 4. Februar sollen die Plädoyers, am 6. Februar dann das Urteil folgen.
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Autor:Sara Drees aus Dortmund |
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