420.456 Personen in Essen wahlbrechtigt

Am 14. Mai wählt NRW einen neuen Landtag. | Foto: Lokalkompass.de
  • Am 14. Mai wählt NRW einen neuen Landtag.
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In NRW wird gewählt. Am Sonntag, 14. Mai, entscheiden die Bürger über die Zusammensetzung des neuen Landtags. Doch wer darf eigentlich wählen, wo beantrage ich Briefwahlunterlagen und was muss ich tun, sollte ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Viele Fragen tun sich auf. Im Vorfeld der Landtagswahl fasst das Wahlamt wichtige Details und Termine zusammen, die mit den Themen Wahlberechtigung, Wahlbenachrichtigung und Briefwahl in Verbindung stehen.
Wahlberechtigt sind am 2. Sonntag im Mai alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 16 Tagen vor dem Wahltag mit Hauptwohnung in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind oder sich in NRW sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Zum Stichtag am 9. April 2017 waren 420.456 Personen in Essen zur Landtagswahl wahlberechtigt.

Eintragung ins Wählerverzeichnis

Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind, sollten bis zum 22. April ihre Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben. Wer sie bis zu diesem Termin nicht bekommen hat, kann bei der Hotline des Wahlamtes unter Telefon: 88 12345 eine neue Karte beantragen.
Auf der Wahlbenachrichtigungskarte stehen der Stimmbezirk und das Wahllokal, in dem die Stimme abgegeben werden kann. Ist die Karte nicht vorhanden oder verloren gegangen, können alle, die im Wählerverzeichnis aufgenommen sind, auch unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im zugewiesenen Wahllokal wählen.
Die Adresse kann unter der Hotline 88 12345 erfragt oder seit dem 20. April auch unter www.essen.de/wahlen auf den Seiten des Wahlamtes mit Adresse und Foto abgerufen werden.

Antrag und Infos zur Briefwahl

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Briefwahlanträge können auch jederzeit formlos gestellt werden. Benötigt werden Name, Vornamen, Adresse, Geburtsdatum, die persönliche Unterschrift und Angaben zu der Adresse, an die die Briefwahlunterlagen zugestellt werden sollen. Bei gemeinsamen Anträgen von Ehegatten oder Familien werden persönliche Angaben und die Unterschrift jeder wahlberechtigten Person benötigt.
Unter www.essen.de/wahlen können Briefwahlunterlagen auch per Online-Formular beantragt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, benötigt eine schriftliche Vollmacht.
Briefwahlunterlagen werden auch auf Wunsch an den Urlaubsort gesandt.
Per Post gestellte Briefwahlanträge müssen in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt geschickt werden. Sie sollten spätestens am Donnerstag, 11. Mai, im Wahlamt Essen (Stadt Essen, Wahlamt, 45111 Essen) eingegangen sein.
Alternativ können Wählerinnen und Wähler vom 24. April bis zum 12. Mai im Gebäude des Wahlamtes Essen – Kopstadtplatz 10, 2. Etage – während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8:30 bis 16 Uhr persönlich die Briefwahl vornehmen. Benötigt wird dafür die Wahlbenachrichtigungskarte beziehungsweise mindestens der Personalausweis oder Reisepass.
In diesem Zeitraum werden auch die Briefwahlunterlagen mit dem Stimmzettel verschickt

Wahrscheinlich muss unterschrieben werden

Der Wahlschein ist neben dem Stimmzettel der wichtigste Bestandteil der Briefwahlunterlagen. Wer per Brief wählen möchte, muss den Wahlschein auf der Rückseite unterschreiben – er versichert so an Eides statt, dass er geheim gewählt hat. Wichtig: Ohne Unterschrift wird der Wahlbrief bei der Auswertung zurückgewiesen. Mit den Briefwahlunterlagen wird ein Merkblatt übersandt, das noch einmal alles Wesentliche für die Briefwahl zusammenfasst.
Wer Briefwahlunterlagen erhalten hat und diese verliert, bekommt sie nicht ersetzt und kann nicht an der Wahl teilnehmen. Wer seine Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat, kann dies bis zum Samstag, 13. Mai, 12 Uhr, beim Wahlamt an Eides statt erklären; eine Neuausstellung von Briefwahlunterlagen ist dann möglich.
Wahlbriefe müssen so rechtzeitig versandt werden, dass sie am Wahltag bis 18 Uhr eingehen. Praktisch heißt das: Der Wahlbrief muss am Samstag vor der Wahl, also am 13. Mai, von der Deutsche Post AG in der Poststelle des Rathauses eingeliefert werden oder noch am Wahltag bis 18 Uhr vom Wahlberechtigten selbst in den Hausbriefkasten des Rathauses (45127 Essen, Porscheplatz 1) oder des Wahlamtes (45127 Essen, Kopstadtplatz 10) eingeworfen werden.

Bei Fragen hilft das Wahlamt

Bei Fragen zum Thema hilft das Wahlamt unter der Telefon-Hotline: 88 12345 weiter. Zusätzliche Informationen über die Landtagswahl finden Interessierte außerdem im Internet auf www.essen.de/wahlen (Rathaus, Wahlen und Abstimmungen). Wer am Sonntag, 14. Mai, in Essen den neuen Landtag wählen darf, sollte bis zum 22. April seine Wahlunterlagen erhalten haben. Themenfoto: Lokalkompass.de

Autor:

Christa Herlinger aus Essen-Borbeck

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