Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes verabschiedet

Schweine in Intensivhaltung   Foto: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz /pixelio.de
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Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP den Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetztes verabschiedet. Schon der Regierungsentwurf war aus Sicht von Tierschützern unzureichend. "Die Regierungsfraktionen haben zudem Verschlechterungen vorgenommen", beklagt der Deutsche Tierschutzbund. So soll unter anderem der Schenkelbrand bei Pferden erlaubt bleiben, ebenso bleibt nach dem Willen von CDU/CSU und FDP die betäubungslose Kastration von Ferkeln noch bis 2019 erlaubt. Ferner bleiben die Vorschriften zu Tierversuchen hinter den Möglichkeiten zurück. Das Gesetz muss noch in den Bundesrat. "Die Länderkammer hatte in den Beratungen zahlreiche Verbesserungen vorgeschlagen, diese wurden jedoch von der Bundesregierung weitgehend ignoriert", kritisiert der Deutsche Tierschutzbund und hofft, dass die Länder sich diese Zurückweisung nicht gefallen lassen und den Vermittlungsausschuss anrufen.

„Die Regierungskoalition hat offenbar zu keinem Zeitpunkt mehr Tierschutz gewollt, sogar die eigene Ministerin wurde ignoriert. EU-Vorgaben, wie jetzt bei der Versuchstierrichtlinie, werden notdürftig umgesetzt, vorhandene Spielräume nicht genutzt“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. So missachte die halbherzige Umsetzung von Verboten von Tierversuchen an Menschenaffen und anderen Primaten das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz. Der Gesetzgeber lasse hier die Gelegenheit verstreichen, die tierversuchsfreie Forschung gezielt zu stärken. Schröder ergänzt: „Die Regierungsmehrheit ist mit ihrer Tiernutzpolitik und den Zugeständnissen an die Agrarlobby auf direktem Weg zur roten Laterne in der EU-Tierschutzrangliste.“

Tierschutz-Bundestagswahlkampf ist eröffnet

Die gestrige Abstimmung im Bundestag war eine namentliche. Der Deutsche Tierschutzbund hat angekündigt, die Liste mit dem Abstimmverhalten jedes einzelnen Abgeordneten zu veröffentlichen und über die ihm angeschlossenen über 700 Vereine bundesweit in alle Wahlkreise hinzueintragen. „Mit der Abstimmung ist der Tierschutz-Bundestagswahlkampf eröffnet. Millionen von Tieren bleiben weiter schutzlos, Millionen von Wählerinnen und Wähler sollen erfahren, warum und durch wen. Wir sind parteipolitisch neutral, aber tierschutzpolitisch konsequent.“

Der Deutsche Tierschutzbund fordert: "Zehn Jahre nach Aufnahme des Staatsziels Tierschutz ins Grundgesetz und 25 Jahre nach der letzten maßgeblichen Novelle des Tierschutzgesetzes ist mehr erforderlich als eine Mindeständerung des Tierschutzgesetzes, wie sie gestern im Deutschen Bundestag beschlossen wurde."

Autor:

Melanie Stan aus Essen-Ruhr

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