Arbeitskraft versichern: Berufsanfänger sollten Bedarf prüfen

Wer gut versichert ist, kann sich auf den Aufstieg konzentrieren. | Foto: IG Bau
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Durch Krankheit oder Unfall kann eine Berufsunfähigkeit von heute auf morgen eintreten, die finanziellen Folgen sind unabsehbar.
Insbesondere drei Produkte sind für Studenten und Auszubildende wirklich wichtig: eine private Haftpflichtversicherung, eine Krankenversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. „Diese drei Policen sichern die finanzielle Existenz“, so die Fachleute.

Ein Abschluss gegen Berufsunfähigkeit ist für junge Menschen sinnvoll, weil sie in der Regel noch gesund sind und daher die Einstiegstarife niedrig sind“, sagt Stephan Gelhausen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Auch der BdV hält die private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit für unverzichtbar. „Durch schwere Krankheit oder einen Unfall am Arbeitsplatz können auch Auszubildende schon berufsunfähig werden“, erklärt Rudnik. Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente haben Arbeitnehmer außerdem erst nach fünf Jahren Berufstätigkeit, und diese reicht laut Rudnik im Invaliditätsfall ohnehin nicht aus.

Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung

Bei der Krankenversicherung haben es Studenten oft einfacher als Auszubildende. Während die Berufsanfänger in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, genießen viele Studienanfänger noch bis zum Alter von 25 Jahren den Schutz der Familienversicherung. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Wer zum Beispiel mehr als 400 Euro pro Monat verdient, muss auch als Student in die Krankenversicherung einzahlen.

Neben der Krankenversicherung müssen sich viele Auszubildende für eine private Haftpflicht entscheiden. Sie springt ein, wenn man anderen Schaden zufügt - also etwa das Handy des Freundes fallen lässt oder der Freundin Rotwein über die weiße Designerhose schüttet. Bei Autounfällen oder Personenschäden kann es schnell noch viel, viel teurer werden, wenn man das Unglück selbst verschuldet hat.

„In der Regel sind Auszubildende und Studenten aber noch über ihre Eltern haftpflichtversichert“, sagt Michael Wortberg. Erst bei einer Zweitausbildung müssen Azubis und Studenten selbst eine solche Versicherung abschließen. „Am besten fragt man bei der Versicherung der Eltern nach und lässt sich schriftlich bestätigen, dass man noch weiter versichert ist.“

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