Direktor des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen in den Ruhestand verabschiedet

Friedrich-Wilhelm Heiringhoff, Direktor des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen, ist mit Ablauf des Monats Dezember 2011 in den Ruhestand getreten.

Herr Heiringhoff wurde am 08.12.1946 in Sendenhorst geboren.

Nach dem Abitur in Meppen schloss sich das Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg an. Im Dezember 1977 legte er die zweite juristische Staatsprüfung beim gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein ab.

Am 01.08.1978 wurde er zum Richter ernannt und in die Aufgaben der Arbeitsgerichtsbarkeit beim Arbeitsgericht Krefeld eingeführt.

Nach Tätigkeiten bei den Arbeitsgerichten Oberhausen, Münster und Rheine wurde er am 02.10.1989 zum Direktor des Arbeitsgericht Rheine ernannt. 10 Jahre später übernahm er am 01.03.1999 die Leitung des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen, einem der größten Gerichte des Bezirks.

Herr Heiringhoff hat sich nicht nur um die ihm anvertrauten Gerichte verdient gemacht, sondern sich auch in vielfältiger Weise für die Arbeitsgerichtsbarkeit im Bezirk des Landesarbeitsgerichts Hamm eingesetzt. Er war Mitglied der Personalsteuerungsgruppe und zeitweilig auch Mitglied des Bezirksrichterrates.

Mit Herrn Heiringhoff ist ein hochgeschätzter Richter und Gerichtsleiter in den Ruhestand getreten, der die ihm anvertrauten Gerichte mehr als 20 Jahre lang erfolgreich geführt und geprägt hat.

Herr Heiringhoff ist verheiratet und lebt in Münster.

http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/02_01_2012/index.php

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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