GEfördert! – Damit Ihr Kind weiterkommt!

Die Mitarbeiterinnen präsentierten mit OB Frank Baranowski die Spielecke des Ladenlokals für die Fotografen. Foto: Gerd Kaemper
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Stellen Sie sich vor, es stehen 8 Millionen Euro pro Jahr bereit für Familien mit Kindern, die Hartz IV oder Wohngeld beziehen, und keiner beantragt die Mittel. Doch genau das passiert derzeit in vielen bundesdeutschen Städten. Nicht so aber in Gelsenkirchen, wo man schon jetzt 8.800 Anträge in diesem Bereich vorweisen kann. „Das ist gut, das kann aber noch viel besser werden“, glaubt Oberbürgermeister Frank Baranowski und schlägt mit dem Referat Erziehung und Bildung sowie den Partnern des Job-Centers und der Agentur für Arbeit Wege ein, die wieder einmal Vorbildcharakter für viele andere Kommunen haben könnten.

Von Silke Sobotta

GE. Im vergangenen Jahr verkündete die Stadt Gelsenkirchen: „Wir sind ausGEzeichnet.“ Denn sie erhielt tatsächlich zahlreiche Auszeichnungen für ihr soziales Engagement für ihre Bürger von den Kindern bis hin zu den Senioren. Projekte, die hier ins Leben gerufen wurden, sind mittlerweile in vielen Städten übernommen worden und der OB sagt: „Bildung hat einen hohen Stellenwert in Gelsenkirchen.“ Und das sagt er nicht nur, dafür setzt er sich auch ein.
„In Gelsenkirchen war unsschnell klar, dass das Angebot der Bundesregierung zum Bildungs- und Teilhabepaket offensiv genutzt werden muss. Dafür muss der Zielgruppe aber klar gemacht werden, dass es die Möglichkeit der Förderung gibt und darum wollten wir eine Anlaufstelle schaffen, die barrierefrei und gut erreichbar ist“, schildert Baranowski.
Gefunden wurde dieser Ort an der Horster Straße 6 (neben der Schauburg), wo ab sofort fünf MitarbeiterInnen des Referat Erziehung und Bildung Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket annehmen, die Berechtigung der Antragsteller überprüfen und auch die Bewilligung der Anträge vollziehen. Montags bis donnerstags sind die MitarbeiterInnen jeweils von 8.30 bis 15.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr erreichbar. „Unser Ziel ist es aber, durch eine personelle Verstärkung auch eine längere Öffnungszeit, vielleicht zunächst einmal donnerstags, zu gewährleisten“, verspricht der Leiter des Referat Erziehung und Bildung, Alfons Wissmann.

In GE hat das Bildungspaket ein Gesicht!

Weitere Infos gibt es auch im Internet auf gefoerdert-in-gelsenkirchen.de, bei der Hotline für „Gefördert in Gelsenkirchen“ unter Tel. 1693700 sowie in dem von der Stadt speziell entwickelten Flyer „GEfördert! Damit Ihr Kind weiterkommt!“, der in vielen öffentlichen Gebäuden ausliegt.
In Gelsenkirchen wollte man der Leistung für Familien zu Bildung und Teilhabe ihrer Kinder ein eigenes Gesicht geben, darum wurde das Logo „GEfördert“ entwickelt mit dem kleinen Rotschopf, der mit vor Konzentration heraushängender Zunge einen Sprung zu tun scheint mitten hinein in die Angebote, die das Paket den Kindern und Jugendlichen eröffnet.
Dabei stehen den 19.000 Anspruchsberechtigten bei Stadt und Jobcenter bislang rund 8.800 Anträge gegenüber. Eine „Flut“, von der viele andere Ruhrgebietsstädte nur träumen können. „Aber das reicht uns nicht. Das kann noch besser werden. Wir wollen ja das Geld, das uns zur Verfügung steht, auch ausgeben“, regt Baranowski alle Berechtigten an, Anträge zu stellen. Denn die bisherigen Anträge geben keinen Aufschluss auf die Zahl der Familien, da viele von ihnen ja Mehrfach-Anträge stellen können.

Wohngeld-Empfänger müssen Anträge stellen

Dem stimmt Alfons Wissmann zu, der das gute Miteinander von Job-Center, Agentur für Arbeit und Stadt in dieser Sache betont: „Wir, das sind diese drei Partner, die schon früh begonnen haben, so viele dieser Leistungen wie möglich in die Familien zu bringen. Darum sind alle betroffenen Familien von uns angeschrieben worden. Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass etwa beim Schulbedarf die Empfänger von Hartz IV automatisch die Förderung erhalten, Wohngeldbezieher aber nicht. Und da gibt es 3.000 Familien, die noch keine Anträge gestellt haben.“
Die Stadt hat mit vielen Institutionen, Sportvereinen und Wohlfahrtsverbänden Rahmenverträge abgeschlossen, die dabei helfen, dass Kinder aus betroffenen Familien leichter Zugang finden. Das Gesetz ist endgültig erst im März verabschiedet worden und bereits vor den Sommerferien konnten Finanzhilfen zur Lernförderung angeboten werden.
Dabei erinnert Wissmann daran, dass Anträge in allen Schulen und Kindergärten abgegeben werden können.
Luidger Wolterhoff, der Leiter der Arbeitsagentur, bekräftigte vor allem, dass neben dem Bildungspaket auch das Teilhabepaket zur Verfügung steht: „Teilhabe bedeutet eben auch Teilhaben am gesellschaftlichen Leben, wie dem Vereinsleben. Das ist wichtig für die Kinder, von denen viele über lange Jahre in Familien aufwachsen, die von Hartz IV leben. Durch die Nicht-Teilhabe am gesellschaftlichen Leben können auch soziale Kompetenzen verloren gehen, die aber wichtig sind für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes.“
Auch Wolterhoff sieht die Arbeit des Dreiecks aus Job-Center, Arbeitsagentur und Stadt als hervorragende Lösung, die aber noch Chancen hat, mehr Familien zu erreichen.
Mit Zahlen wartete Rainer Lipka, der Geschäftsführer des Job-Centers, auf: „Vom Job-Center und dem Referat Erziehung und Bildung sind in Gelsenkirchen 11.000 Familien mit 14.000 Kindern angeschrieben und über das Förderpaket informiert worden. Und wir haben im August 9.000 Mal das Schulgeld in Höhe von 70 Euro an Kinder von Hartz IV-Empfängern angewiesen.“
Das Job-Center hat die Erfahrung gemacht, dass viele Eltern bereits im Vorfeld nachfragen, ob Schulausflüge finanziert werden können. Die Anträge folgen erst, wenn die Ausflüge konkret werden. Damit widerspricht Lipka ganz deutlich der Legende, dass sich Hartz IV-Eltern nicht um ihre Kinder kümmern, wie er betont.

„Es geht um einen
prominenten Betrag“

Alfons Wissmann versprach: „Die Berechtigten müssen sich im klaren darüber sein, dass es hier um einen durchaus prominenten Betrag geht. Aber ich verspreche, dass wir nicht müde werden, die Menschen zu informieren, die davon profitieren können.“

Hintergrund:
Anspruchberechtigte können ab sofort in dem Ladenlokal an der Horster Straße 6 Informationen und Anträge zu Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Dazu gehören Ein- und mehrtägige Schulausflüge und Kindergartenausflüge, persönlicher Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Die Mitarbeiterinnen präsentierten mit OB Frank Baranowski die Spielecke des Ladenlokals für die Fotografen. Foto: Gerd Kaemper
Dieser kleine rothaarige Fratz ist „das GEsicht“ des Projektes für Gelsenkirchen. Foto: Flyer Stadt GE | Foto: Foto: Flyer Stadt GE
Autor:

silke sobotta aus Gelsenkirchen

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