“Amtsträger und Ehrenamtliche müssen besser geschützt werden“

Über Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber Polizisten, Feuerwehrleuten, Politessen, städtischen Mitarbeitern aber auch gegenüber im öffentlichen Auftrag tätigen ehrenamtlichen Personen hat die Rosenhügeler SPD auf ihrer letzten Vorstandssitzung sehr rege diskutiert. Deshalb begrüßen wir die Initiative die die nordrhein-westfälische Landesregierung an den Bundesrat richten wird. Diese Initiative sieht eine Verschärfung der Strafen für Angriffe auf Amtsträger und Ehrenamtliche, die sich für das Allgemeinwohl engagieren, vor. Der Ortsvereinsvorsitzende Andi Dunkel erklärt dazu:

„Vor dem Hintergrund unserer Diskussion begrüßen wir ausdrücklich diese NRW-Initiative. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und Menschen, die sich ehrenamtlich für unser Gemeinwohl einsetzen, sehen sich immer häufiger Gewalt ausgesetzt. Der Werteverfall in unserer Gesellschaft schreitet stetig voran. Das muss mit allen Mitteln bekämpft werden.

Als Beispiel möchte ich an zwei aktuelle Ereignisse aus der letzten Woche erinnern: Ein Mann überquerte verbotswidrig die Gleise am Bahnhof-Ost und wurde dabei von Bundespolizisten ertappt. Diese forderten ihn auf, stehen zu bleiben. Der Mann aber lief einfach weiter. Als er nochmals aufgefordert wurde anzuhalten, entgegnete er dem Polizisten: "Halt die Fresse, du Idiot!". Daraufhin wurde er festgenommen. Der zweite Vorfall ereignete sich am Wochenende davor in Düren. Mit äußerster Brutalität und aus nichtigem Anlass, wegen eines Knöllchens, wurde ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes sowie Polizeivollzugskräfte angegriffen.

Dazu klipp und klar: Jeder Übergriff auf Menschen die sich für das Gemeinwohl einsetzen, egal ob körperlich oder verbal, muss konsequent verfolgt und strengstens sanktioniert werden. Die Rosenhügeler SPD begrüßt daher die Bundesratsinitiative der Landesregierung die eine Verschärfung des entsprechenden § 46 des Strafgesetzbuches vorsieht.

Ausdrücklich begrüßen wir auch die Entscheidung, dass das Land NRW künftig in Vorleistung gehen wird und diejenigen, die in Ausübung ihres Dienstes verletzt worden sind, den Schmerzensgeldanspruch gegenüber einen Schädiger zu erstatten. Oftmals erleben es verletzte Beschäftigte, dass sie zwar vor Gericht Recht bekommen, aber beim Schädiger nichts zu holen ist. Gut ist auch das dieser Anspruch nicht nur den Beamtinnen und Beamten, sondern auch den Tarifbeschäftigten des Landes zugutekommen wird. Eine ähnliche Regelung sollten wir vor Ort für unsere kommunalen Beschäftigten auch anstreben, wenn das machbar ist."

Autor:

Andreas Dunkel aus Gladbeck

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