Kommunales Ehrenamt wird aufgewertet

Kommunalexperte Michael Hübner (MdL) im Landtag
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Der Entwurf für das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ wurde in der letzten Plenarsitzung in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht. Damit soll eine Verbesserung der Rahmenbedingungen des kommunalen Ehrenamts auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die entsprechenden Handlungsempfehlungen wurden im vergangenen Jahr in einer fraktionsübergreifenden Kommission des Landtags mehrheitlich beschlossenen.

Der SPD-Landtagsabgeordnete für Gladbeck, Michael Hübner erläutert dieses Vorhaben:

„Der Gesetzentwurf beinhaltet zahlreiche Verbesserungen für ehrenamtliche kommunale Mandatsträger. Er unterstreicht die für uns wichtige Stärkung des kommunalen Engagements. Der Gesetzentwurf umfasst umfassende Neuregelungen: wie die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage zur Einführung eines landesweit einheitlichen Mindest- und Höchstsatzes für den Verdienstausfall, die Anhebung der Mindestfraktionsgrößen in den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften sowie eine klarstellende Regelung in der Gemeindeordnung, dass eine Kommune für spezifische gesellschaftliche Gruppen – wie zum Beispiel Senioren oder Menschen mit Behinderung – Interessenvertretungen oder Beiräte bestellen kann.

Wir hoffen, dass wir im weiteren parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren einen breiten fraktionsübergreifenden Konsens für den Entwurf erzielen können. Dies wäre ein wichtiges Signal für die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich für die Belange ihrer Kommunen einsetzen und hierfür neben ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen einen nicht unerheblichen Teil ihrer freien Zeit verwenden.“

Autor:

Andreas Dunkel aus Gladbeck

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