Verstärkte Kontrollen: Bei Verstößen drohen nun Bußgelder!

Gladbeck. Die Stadt Gladbeck will nun offensichtlich rigoros durchgreifen: Der Kommunale Ordnungsdienst wird seine Kontrollen in der Fußgängerzone nochmals intensivieren. Achtlos weggeworfener Müll, nicht entfernte Hundehaufen oder rücksichtsloses Radfahren – diese Vergehen können teuer werden.

Abgesehen von den jährlich hohen Kosten für die Beseitigung von Verschmutzungen stellt insbesondere das Radfahren in der Fußgängerzone eine erhebliche Gefahr für Senioren und Kinder dar. Die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes werden bei ihren Fußstreifen ab sofort auch Verstöße von Radfahrern in der Fußgängerzone ahnden. Bislang hat dies ausschließlich die Polizei getan.

Das Radfahren im dafür nicht freigegebenen Bereich der Fußgängerzone wird mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro geahndet. Werden dabei andere Passanten gefährdet, sind bis zu 25 Euro fällig. Dort, wo das Radfahren erlaubt ist, gilt Schrittgeschwindigkeit. Andernfalls steht an Bußgeld von 15 Euro an. Aber auch die Benutzung eines Mobiltelefons während des Radfahrens stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog für Radfahrer mit einem Verwarnungsgeld von 25 Euro bestraft.

Ordnungshüter verstärkt in Zivil unterwegs

Um verstärkt Müllsündern auf die Schliche zu kommen, werden die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes zukünftig ihre Zivilstreifen in der Innenstadt ausweiten. „Viele Vergehen passieren dann, wenn sich die Menschen unbeobachtet fühlen. Sind in unsere Kolleginnen und Kollegen in Dienstkleidung erkennbar, kommt es natürlich seltener zu Verstößen. Das wollen wir ändern“, so Gregor Wirgs, Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung. Bürgermeister

Ulrich Roland und Ordnungsdezernentin Nina Frense begrüßen diese Maßnahmen ausdrücklich. „Wir wollen die Verantwortung eines jeden einzelnen für das eigene Umfeld und für unser gemeinsames Zuhause unterstreichen und das Bewusstsein hierfür schärfen!“

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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