Vorsicht vor Haustürgeschäften! - Werber mit falschen Aussagen von Tür zu Tür unterwegs

Vorsicht ist geboten, wenn Werber Kontodaten an der Haustür einfordern. | Foto: Magalski
  • Vorsicht ist geboten, wenn Werber Kontodaten an der Haustür einfordern.
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Gladbeck. In den letzten Tagen haben sich bei der Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) zahlreiche verunsicherte Kunden gemeldet.Grund für die Verunsicherung waren Werber, die aktuell wieder von Tür zu Tür gehen oder telefonisch mit Kunden Kontakt aufnehmen, um Strom- und Gasverträge zu verkaufen.


Dabei soll es vorgekommen sein, dass sich diese Werber fälschlicherweise als ELE-Mitarbeiter oder als Kooperationspartner der ELE ausgegeben haben, um auf diese Weise das Vertrauen der Angesprochenen zu gewinnen.

Dann seien Preiserhöhungen angekündigt worden, andere hätten behauptet, es handele sich lediglich um einen „Tarifwechsel“ und immer wieder wurden danach vorgefertigte Verträge präsentiert und eine sofortige Unterschrift eingefordert. Die ELE weist darauf hin, dass solche Werber weder Mitarbeiter der ELE sind noch in ihrem Auftrag arbeiten.

Natürlich ist es möglich, dass ein Mitarbeiter der ELE oder ihrer Tochtergesellschaft ELE Verteilnetz GmbH (EVNG) an der Tür klingelt. Aber niemals werden im Rahmen eines solchen Besuches Kontodaten eingefordert. Im Außendienst für die EVNG sind zum Beispiel Zählerableser in Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck unterwegs.

Für alle Mitarbeiter von ELE und EVNG gilt, dass sie sich mit einem Dienstausweis mit Foto legitimieren können. Es hat allerdings bereits Fälle gegeben, in denen Werber selbst gebastelte, aber durchaus professionell wirkende Ausweise präsentiert haben. Wer Zweifel hat, kann sich unter 0209 165-10 vergewissern, ob die Person an der Haustür tatsächlich im Auftrag der ELE unterwegs ist.

Auch in der Telefonakquise sind immer wieder unsaubere Methoden zu beobachten. Ein Beispiel: Wer telefonisch etwas bestellt, wird anschließend gefragt, ob man ihm ein unverbindliches Angebot für günstige Strom- und Gastarife machen dürfe. Wer diese Frage mit ja beantwortet, bekommt nicht etwa ein Angebot, sondern einen fertigen Vertrag zugeschickt. Bisweilen wird dabei das Datum weggelassen, um zu verhindern, dass der Kunde sein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen kann.

Telefonakquise und Haustürgeschäfte sind heute im Energiegeschäft an der Tagesordnung. Wenn allerdings Vertreter anderer Anbieter vorgeben, im Auftrag der ELE zu werben, um dann Energielieferverträge anderer Unternehmen zu vermitteln, ist dies ein unseriöses Geschäftsgebaren. Misstrauisch werden sollte man in jedem Fall, wenn man sofort beim Erstkontakt zu einer Unterschrift oder zur Herausgabe der Bank- oder der Zählerdaten gedrängt wird.

Grundsätzlich gilt bei Haustürgeschäften eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit kann jeder Kunde einen unterschriebenen Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Sollte der Kunde bei der Vertragsanbahnung getäuscht worden sein, gibt es unter Umständen darüber hinaus die Möglichkeit, die Vereinbarung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum anzufechten. Vorsicht ist geboten, wenn Werber Kontodaten an der Haustür einfordern.

Autor:

Lokalkompass Gladbeck aus Gladbeck

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