Zahlreiche Interessenten beim Fachvortrag zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Kerstin Titze, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, beim Vortrag.
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Was passiert, wenn wir krankheits- oder unfallbedingt in eine Situation geraten, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können?

Im Pfarrzentrum der Hl. Kreuz Gemeinde, wo ansonsten auch unser Mehrgenerationencafe stattfindet, erläuterte Referentin Kerstin Titze, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, am gestrigen Abend ausführlich die wichtigsten Fakten zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Etwa 45 Besucher folgten interessiert den Ausführungen von RA Frau Titze und stellten dazu noch zahlreiche Fragen, die auch gerne und ausführlich beantwortet wurden.

Am 24. Februar wird Frau Titze umfassend zum Thema Testament und Vermächtnis informieren, auf diesen Vortrag werden wir zeitnah noch einmal hinweisen.

Christlich und engagiert: Die Malteser setzen sich für Bedürftige ein. Hilfe für mehr als zwölf Millionen Menschen pro Jahr weltweit • 72.000 Engagierte in Ehren- und Hauptamt • an 700 Orten • 1 Mio. Förderer und Mitglieder in Deutschland

Autor:

Rainer Prittwitz aus Gladbeck

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