1200 Euro Geldstrafe für den Angeklagten

Der Rechtsstaat hat mit diesem Verfahren viel Mühe und Genauigkeit an den Tag gelegt, um zu einem Urteil vor dem Schöffengericht zu kommen. Letztlich kam es zur Verurteilung mit einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 1200 Euro.

Sehr intensiv hatte man sich mit der Frage beschäftigt, ob der Angeklagte seine Ex-Frau mehrfach misshandelt hatte oder ob die Verletzungen der Frau einen anderen Grund haben könnten.
Die Ex-Frau hatte ihren früheren Mann angezeigt, nachdem ihre Affäre mit einem anderen Mann aufgeflogen war. Sie musste von dem Job als Geschäftsführerin in der Firma des Ex-Mannes zurücktreten und ihre Gesellschafteranteile sofort übertragen. Sie stand nach ihren Angaben vor dem Nichts.
Bei der Polizei behauptete sie, über einen längeren Zeitraum immer wieder von ihrem Mann misshandelt worden zu sein. Die Polizei dokumentierte per Fotos Verletzungen, die später durch einen Oberarzt der Rechtsmedizin als frische, aber auch schon eine Woche zurückliegende Hämatome beschrieben wurden.
Der Ehemann gab als Angeklagter vor Gericht an, er habe seine Frau nach Bekanntwerden der Affäre zwar beleidigt, ihr auch entsprechende SMS geschrieben, sie auch zum Rücktritt als Geschäftsführerin veranlasst, sie aber nicht geschlagen oder anderweitig misshandelt. Körperliche Verletzungen seiner Frau sollten vor allem durch eigene Stürze entstanden sein. Er sprach von Alkohol- und Medikamentenmissbrauch seiner früheren Frau.
Der gemeinsame Sohn des Paares will ebenfalls keine Gewalt zwischen den Elternteilen beobachtet haben bis es im September 2011 zur endgültigen Trennung kam.
Große Bedeutung kam dem Gutachten des psychia­trischen Sachverständigen zu. Er sollte Fragen zur Glaubwürdigkeit der Ex-Frau beantworten, aber auch zur Konstanz der Aussagen der Ex-Frau in seinem Gespräch mit ihr und an den verschiedenen Verhandlungsterminen als Zeugin vor Gericht.
Dabei fiel zum ersten Mal die Vermutung „Borderline-Syndrom“. Hierbei handelt es sich um eine Persönlichkeitsstörung, die oft mit Alkohol- und Medikamentenmissbrauch einhergeht und auch selbstzerstörerische Elemente beinhaltet wie beispielsweise das Ritzen am Körper. Auch hier hatte die Ex-Frau selbst einen Vorfall geschildert.
Sowohl der frühere Hausarzt, der auch Arzt für Psychotherapie ist, als auch der Gutachter sehen in der Frau eine emotional instabile Frau. Der Hausarzt hatte ihr über einen längeren Zeitraum ein starkes Schmerzmittel verschrieben und irgendwann die weitere Gabe abgelehnt.
Der Gutachter berichtet, es habe nach den hier angeklagten Vorwürfen 2012 einen stationären Krankenhausaufenthalt gegeben. Wenn der Lebensgefährte sie nicht gefunden hätte, sei sie wohl nicht mehr zu retten gewesen.
Weiterhin beschreibt der Gutachter die Ex-Frau als sehr dramatisierend mit hoher Phantasie, die manchmal auch die Logik ersetze. Er schließt ein Borderline-Syndrom nicht aus. Ebenso wenig kann die Falschbelastung des Angeklagten vor dem Hintergrund von Rache ausgeschlossen werden. „Sie sprach immer wieder davon, dass sie nichts mehr besitze. Sie zeigte auch Scham und Reue. Aber immer, wenn ich konkret nachfragte, wann denn ihr Mann sie bedrängt oder misshandelt hätte und wie die Häufigkeit denn möglich gewesen sei, wo er doch nachweislich beruflich viel unterwegs gewesen wäre und dies über jeweils einen längeren Zeitraum, konnte sie die Fragen nicht konkret beantworten und wich aus.“
Im Fazit kam das Gericht aufgrund der vom Angeklagten eingestandenen Beleidigungen zu einer Geldstrafe in Höhe von sechzig Tagessätzen zu je zwanzig Euro.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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