Betrug oder Verschwörung?

Vor dem Hattinger Amtsgericht muss sich ein 55jähriger Angeklagter mit seiner Lebensgefährtin wegen Betrug verantworten. Das Paar betreibt einen Mode-Onlinehandel und soll darüber minderwertige oder falsche Ware geliefert haben. Desgleichen unterhält das Paar einen Handel mit Falt-Caravan. Auch hier soll es zu unvollständigen Lieferungen gekommen sein. Insgesamt liegen 25 verschiedene Anzeigen aus dem Zeitraum von Frühjahr 2013 bis September 2014 vor, betroffen sind Menschen aus ganz Deutschland. Rund dreißig Zeugen werden wohl geladen sein. Deshalb sind auch mehrere Verhandlungstermine angesetzt.

Der Hattinger bestreitet ebenso wie seine Lebensgefährtin jede Schuld. Man betreibe die besagten Geschäfte, habe aber in keinem Fall eine betrügerische Absicht gehabt. In der Regel seien hier Missverständnisse erfolgt, nie aber habe man die Kunden betrügen wollen. „Jeder hat genau das bekommen, was er auch bestellt hat“, sagt der Angeklagte überzeugt. Und erklärt, er habe den Eindruck, die Konkurrenz wolle ihn mit unlauteren Mitteln mundtot machen.
So bleibt dem Gericht nichts anderes übrig, als sich die Zeugen anzuhören. Im ersten Verhandlungstermin geht es dabei ausschließlich um die neun Vorfälle mit den Falt-Caravan. Auf Nachfragen der Staatsanwaltschaft erläutert der Angeklagte, er habe über ein Online-Portal die Falt-Caravane als gebrauchte und zu verkaufende Objekte angeboten, woraufhin sich aus ganz Deutschland Interessenten gemeldet hätten. Der Kontakt sei dann per Telefon erfolgt und die Interessenten seien bei ihm vorbei gekommen, wo man den Caravan jeweils aufgebaut habe. Dann sei es zu einem entsprechenden Verkaufsabschluss gekommen. In der Regel, so ist den aufgelisteten Fällen aus der Anklageschrift zu entnehmen, kostete ein Falt-Caravan um die 2000 Euro. Ebenfalls erklärt der Angeklagte, die Zahlungen seien über das Konto der Lebensgefährtin abgewickelt worden, obwohl das Gewerbe auf ihn eingetragen sei. Dies habe allein praktische Gründe gehabt, weil die Lebensgefährtin die Buchführung übernommen habe. Rund 350 Falt-Caravane und etwa 5000 Modeartikel (Herrenhemden) will er insgesamt verkauft haben. Der Verkauf läuft weiter.
Auf weitere Nachfragen des Staatsanwaltes erklärt der Angeklagte, er und seine Partnerin seien seit fünf Jahren ein Paar. In dieser Zeit will er mit dem Verkauf der Falt-Caravane begonnen haben, die Modefirma betrieb er schon länger. Er gibt auch einen negativen Schufa-Eintrag zu und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Auf das online geführte Konto der Lebensgefährtin, auf die die Einnahmen aus dem Caravan-Verkauf gingen, will er keinen Zugriff gehabt haben.
Die Lebensgefährtin gibt an, von den finanziellen Problemen des Partners gewusst zu haben. Es habe sie aber nicht interessiert.

Mehrere Identitäten

Dann werden die ersten Zeugen gehört. Der Zeuge aus Bielefeld gibt an, einen Falt-Caravan gekauft zu haben. Das Baujahr sei nicht richtig gewesen, der Wagen älter, und es habe Zubehör gefehlt. Die Originalrechnung über den Caravan von einer holländischen Firma stellte sich als gefälscht heraus. Der Angeklagte bietet umfangreiche Erklärungen an. Vor allem habe er den Zeugen gesagt, dass der von ihnen gekaufte Caravan nicht jener sei, den sie online gesehen hätten.
Ein Ingenieur aus Berlin erklärt, der Angeklagte habe sich ihm als Herzchirurg mit einem Doktortitel vorgestellt. Auch ein weiterer Zeuge aus München kennt den Angeklagten unter einer anderen Identität. Während der Berliner Zeuge mit dem ebenfalls nicht vollständig gelieferten Falt-Caravan nicht zufrieden war und diesen weiterverkaufte, nutzt der Münchner Zeuge das Fahrzeug noch heute. Alle Caravane wurden übrigens auch vom TÜV geprüft und entsprechend zugelassen.
Verkehrstüchtig waren die Fahrzeuge immer, es fehlten laut Zeugen immer bestimmte Gegenstände oder Vorrichtungen. Der Münchner Zeuge erklärt, er habe einen Titel für die Vollstreckung über 350 Euro erstritten, habe auch versucht zu vollstrecken, doch der Angeklagte sei vermögenslos. „Ich habe aber noch 29 Jahre Zeit, die Vollstreckung durchzuführen“, sagt er. Eigentlich sei ihm der Angeklagte sympathisch gewesen und man habe sich über viele Dinge ausgetauscht. Dass er nun hier als Zeuge sitze, habe er nicht für möglich gehalten.
Die Verhandlung wird am Freitag, 4. März, fortgesetzt.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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