Leitender Notarzt soll Ehefrau geschlagen haben

Ein leitender Notarzt auf der Anklagebank im Hattinger Amtsgericht – er soll seine Noch-Ehefrau geschlagen haben, die Strafanzeige gegen ihn stellte.

Schon seit langem ist die Ehe zwischen dem Paar zerrüttet – in dieser Darstellung sind sich die beiden einig. Dann allerdings gehen ihre Schilderungen über den Pfingstmontag im letzten Jahr deutlich auseinander.
Während der Angeklagte sich an einen konkreten Vorfall gar nicht mehr erinnern kann und sich nur an einen Tag erinnern will, an dem er seiner Frau die Trennung verkündete, worauf seine Frau apathisch in die Knie gesunken sei, erzählt die Ehefrau als Zeugin eine ganz andere Geschichte.
Sie sei am Pfingstmontag mit der Zubereitung des Mittagessens beschäftigt gewesen und ihr Mann habe handwerkliche Tätigkeiten ausgeführt. Dann sei sie zu ihm gegangen und habe ihm erzählt, sie brauche eine Pause, sei völlig überarbeitet und könne nicht mehr weiter. Er habe sie daraufhin am Kragen gepackt und sie an eine Tür geschleudert und sie sei dann bewusstlos geworden. Erst durch die Schreie ihrer damals neunjährigen Tochter sei sie wieder wach geworden.
Kurz nach dem Vorfall, der zunächst ohne Konsequenzen blieb, habe ihr Mann ihr die Trennung verkündet und sie an einem Abend aus dem Haus verwiesen. Sie habe ihr Kind genommen und sei aus dem Haus gelaufen. Dann habe sie die Polizei getroffen, die mittlerweile von ihrem Mann alarmiert worden war und diese hätten sie dann ins Frauenhaus gebracht.
Das alles ist einige Monate her. Im Oktober nahm die Ehefrau die Strafanzeige gegen ihren Mann zurück, wenig später wollte sie jedoch die Aufrechterhaltung.
Die gemeinsame Tochter hat zur Zeit keinen Kontakt zum Vater und der familienrechtliche Streit über das Sorgerecht hält an. Das Haus ist hoch belastet und die Frau lebt mit ihrer Tochter auch nicht mehr dort.
Ob der Angeklagte nun die Ehefrau tatsächlich angegriffen hat, ist für ihn sehr entscheidend. Wie sein Verteidiger ausführt, ist die Ärztekammer involviert und es geht auch um die ärztliche Zulassung des Mannes. Deshalb will der Verteidiger in einem Rechtsgespräch auch eine Einstellung des Verfahrens mit Auflagen nicht zustimmen.
Nach einer Sitzungsunterbrechung und mit Zustimmung aller Beteiligten kann der Angeklagte aufatmen: Trotz eines eindrucksvollen und tränenreichen Auftritts seiner Noch-Ehefrau als Zeugin wird das Verfahren gegen ihn eingestellt – ohne Auflagen. Seinen Beruf wird er weiter ausüben können.

Autor:

Dr. Anja Pielorz aus Hattingen

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