Die letzten Tage in 2015 zeigen das Neue im Jahr 2016 an

Noch 10 Tage schreiben wir im Jahr 2015. Viele Menschen verabschieden sich schon jetzt in den Jahresabschluss. Wenn sie nach der Jahreswende den Alltag wieder aufnehmen, wird es eine Reihe von Neuerungen geben. Manche gelten sofort, andere treten erst im Laufe des Jahres in Kraft.

Und es gibt auch Ansagen, die hören sich an, wie das Versprechen, im nächsten Jahr etwas für die schlanke Linie zu tun, um abzunehmen. So oder ähnlich hören sich auch zu diesem Jahresabschluss die Versprechen von Bahnchef Grube an, dass 2016 die Züge pünktlicher fahren sollen. Wer soll ihm dies noch glauben, wo der Staatskonzern doch gerade 1 Milliarde Euro an Verlust eingefahren hat ?
Die gesetzlichen Krankenkassen
Hier werden vielfach die Beiträge der Arbeitnehmer erhöht. Die Begründungen hören sich vielfältig an. Das geht los mit der allgemeinen Kostensteigerung, z.B. sind die Kosten der Krankenhäuser zu hoch. Aufsehen erregte die Begründung, dass die Mitglieder zu alt sind.
Wer wegen der gestiegenen Beiträge die Kasse wechseln will, kann dies tun. Nur sollte dann darauf achten, welche Leistungen die neue Kasse bietet.

Wer im nächsten Jahr einen Facharzt benötigt, kann einen Zeitnahen Termin verlangen. Man sollte sich an seine Krankenkasse wenden, wenn innerhalb von vier Wochen kein Termin zu bekommen ist.
Wer eine planbare Operation vorgeschlagen bekommt, kann jetzt auch als Kassenpatient ohne Probleme eine zweite Meinung zu den Behandlungsmöglichkeiten einholen.
Die Deutsche Post wird 2016 das Porto erhöhen. Das normale Briefporto wird von 62 Cent auf 70 Cent erhöht. Auch das Versenden von Einschreiben und Maxi-Briefe wird teurer.
Übrigens, wer im Ausland im Internet surft, kann ab 30.4.2016 Geld sparen.

Ändern wird sich ab 1.2.2016 etwas beim Zahlungsverkehr. Von diesem Termin an, wird der Umgang mit der 22-stelligen IBAN- Nummer Pflicht. Diese Nummer wird später die Bankleitzahl und die Kontonummer ablösen.

Für Verbraucher wird das Entsorgen von Elektrogeräten einfacher. Teile mit einer Kantenlänge von bis 25 cm können problemlos im Elektroladen abgegeben werden. Großgeräte, z.B. Kühlschränke, müssen vom Verkäufer mitgenommen werden, wenn dessen Geschäfträume mehr als 400 qm haben.

Bei allen Unstimmigkeiten kann immer eine Beratungsstelle befragt werden.

Autor:

Wolfgang Wevelsiep aus Hattingen

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