Ist das Jobcenter Märkischer Kreis als Behörde noch vertrauenswürdig?

"Was das Landessozialgericht NRW entscheidet, geht mir am Arsch vorbei."
Zitat Ende. – Bindend für ihn sei nur die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Diese Rechtsposition vertrat ein Sachgebietsleiter der ARGE MK vor etwas mehr als zwei Jahren gegenüber einem Leistungsberechtigten in Gegenwart von zwei Beiständen des Vereins aufRECHT e.V..

In der Verhandlung gegen einen Erwerbslosenaktivisten vom 17.10.2011 und 07.11.2011 wegen "falscher Verdächtigung“ musste der Leiter der Widerspruchstelle des Jobcenters Märkischer Kreis vor vierzig Zeugen einräumen, dass eine Leistungsberechtigte durch einen rechtswidrigen Bescheid um 198,98 € beschwert wurde. Das Jobcenter hat wissentlich das unstrittig zu Unrecht eingeforderte Geld trotz öffentlichen Eingeständnisses im Gerichtssaal nie zurückerstattet.
http://www.beispielklagen.de/klage030.html

Das Bundessozialgericht in Kassel hat am 16.05.2012 in der Frage der angemessenen Kosten der Unterkunft zugunsten der Hartz IV-Betroffenen entschieden: demnach müssen für die Wohnraumzumessung die aktuellen Vorschriften des „Sozialen Wohnungsbaus“ zugrunde gelegt werden. (BSG, AZ: B 4 AS 109/11 R) Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung wurden in der Vergangenheit durch Jobcenter und Optionskommunen Tausende von Mietsenkungsverfahren rechtsgrundlos betrieben, indem ein fehlerhaftes Ermessen ausgeübt wurde.
http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/mehr-miete-bundessozialgericht-entscheidet-zugunsten-von-arbeitslosengeld-ii-bezieher-d168320.html

Das Urteil bestätigte lediglich eine bereits vor zwei Jahren gefällte Entscheidung. Trotzdem wurden weiterhin Hunderten von Leistungsberechtigten ihre rechtmäßigen Leistungsansprüche vorenthalten. Verantwortlich für diese jahrelange Falschberatung sind Geschäftsführung und Rechtsabteilung des Jobcenters, die den eigenen Mitarbeitern falsche Vorgaben zur Umsetzung vorlegten.
http://www.beispielklagen.de/IFG042.html

Das Jobcenter Märkischer Kreis wird Klägern Hunderte von Euros nachleisten müssen, - aber freiwillige Leistungen sind trotz Rechtsanspruch eher nicht zu erwarten.

Ist das Jobcenter Märkischer Kreis als Behörde vertrauenswürdig? – Diese Entscheidung wird jeder selbst treffen müssen, sie kann nicht abschließend beantwortet werden. Kritik jedenfalls ist mehr als begründet.

Das Urteil im Volltext: BSG, B 4 AS 109/11 R, 16.05.2012
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=153553&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

In einer wegweisenden Entscheidung vom 29.04.2008 hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte von Erwerbslosen gestärkt(BverfG, 1 BvR 1517/08). Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Beratungshilfe für einen Widerspruch gegen die Kürzung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Richter stellen unmissverständlich klar:

"Es kann der Beschwerdeführerin nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie angreifen will."
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090511_1bvr151708.html

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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