Lebensmittelgutscheine – einfach umtauschen: tausch-den-schein.de

Mitarbeiter im Jobcenter Märkischer Kreis haben vermutlich nur eine ganz minimale Entscheidungskompetenz. Etliche Jobcenter-Bescheide beweisen: Ermessensentscheidungen über 10,50 € hinaus sind wahrscheinlich bereits zustimmungspflichtig. Da ist es höchste Zeit den Jobcenter-Mitarbeitern Freiräume zu schaffen, um endlich auch Menschlichkeit und soziale Verantwortung zeigen zu können.

Als ich am 09.12.2015 meinen Artikel „Bargeld oder Lebensmittelgutschein? – endlich Umdenken im Jobcenter Märkischer Kreis?“ veröffentlichte, schien kurzfristig eine Besserung in Sicht zu sein.

Aber nur wenige Tage später wurden mir zwei weitere Fälle rechtswidriger Lebensmittelgutschein-Angebote zur Kenntnis gegeben.

Rechtsbeugung im Auftrag der Geschäftsführung des Jobcenters
Mitarbeiter, die nicht einmal eigenverantwortlich über 10,50 € entscheiden dürfen, werden es nicht wirklich wagen, eigenmächtig das „Schlechtrecht SGB II“ noch eigenmächtig zu beugen.

Wie viel weniger würden die Mitarbeiter es wagen, den klaren Anweisungen der Geschäftsführung des Jobcenters Märkischer Kreis zu widersprechen, wenn die auf der rechtkonformen Umsetzung des SGB II bestehen würde . . .

Die vielen Rückmeldungen beim Verein aufRECHT e.V. über rechtwidrige Lebensmittelgutscheinausgaben belegen geradezu, dass die Verwaltungspraxis des Jobcenters Märkischer Kreis auf direkte Rechtsbeugung durch die Geschäftsführung zurück zu führen ist.

Diese rechtsmißbräuchliche Vergabe von Lebensmittelgutscheinen dient der Demütigung und Erniedrigung der Leistungsberechtigten. So ist zumindest die am häufigsten reflektierte Erfahrung Betroffener. Auch bei der Versorgung der Flüchtlinge findet diese Diskriminierungsform bereits Anwendung.

Eine Initiative stellt sich gegen die Demütigung durch Almosengutscheine

„Wir organisieren den Tausch von (Geld)Scheinen in (Gut)Scheine und umgekehrt.
Die einen sind in einer Notlage und haben statt Bargeld nur einen Lebensmittelgutschein, welcher die Situation zusätzlich erschwert.

Die anderen wollen sich sozial engagieren, haben regelmäßige Einkünfte und wären bereit, auch mal mit einem Gutschein einzukaufen.

Wir wollen diese beiden Seiten zusammenbringen, so dass eine Win-Win-Situation entsteht:
Die einen bekommen in der schwierigen Lage etwas Freiheit zurück, die anderen tauschen das Geld in einen Gutschein gleichen Wertes und können einen politischen Beitrag leisten.

Unsere Aktion zielt darauf ab, die staatlichen Gängelungen kreativ zu unterwandern. Wir setzen uns für die Selbstermächtigung der Menschen ein und berufen uns auf das Grundgesetz, in dem die Würde des Menschen als unantastbar verbürgt ist. Sanktionen in SBGII sind aber eindeutig als Strafen anzusehen und die Ausgabe der Gutscheine dient der weiteren Demütigung. Dabei wollen wir nicht länger zusehen, sondern dem etwas entgegensetzen.“
tausch-den-schein.de

Es ist auch nicht zu erwarten, dass die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis rechtliche Mittel einsetzen wird, die Weitergabe rechtswidrig erlassener Gutscheine gerichtlich verfolgen zu lassen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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