Fake-News vom Jobcenter
Bürgergeld – Übernahme der Wohnkosten

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Noch immer sind nicht alle KDU-Klagen im Märkischen Kreis aufgearbeitet, aber die Neuauflage der Fake-News läuft seit 2024 weiter.

Amtliche Falschmeldungen​

Auf der Jobcentereigenen Website veröffentlicht die Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis weiterhin Mietobergrenzen, die nach der aktuellen Rechtsprechung des LSG NRW/BSG keine Anwendung finden dürfen. Somit liegt weiterhin konkret eine Desinformation vor, die auf vorsätzlich auf Vermögensschädigung Bedürftiger abzielt. Die Verpflichtung zur Anwendung des § 12 WoGG plus 10% Sicherheitszuschlag wird vorenthalten.

"Jobcenter müssen die Unterkunft von Bürgergeld-Leistungsberechtigten bezahlen, bis zur Grenze einer “Angemessenheit”. Diese “Angemessenheit” zu bestimmen, ist Sache der Kommunen / Behörden vor Ort, die Kriterien sind oft kaum zu durchschauen, häufig fragwürdig und erscheinen bisweilen gezielt nach unten korrigiert. Vor allem stehen sie immer wieder in krassem Gegensatz zum realen Wohnungsmarkt.

Dr. Utz Anhalt erläutert alle Fakten in diesem Video"

Pandemie: Wohnkosten nicht zu übernehmen war rechtswidrig
Während der Corona-Pandemie war das Prüfen der Angemessenheit ausgesetzt. Viele Jobcenter ignorierten diese Vorschrift und handelten gegen geltendes Recht. Ein Urteil des  Bundessozialgerichts bestätigt, dass das Nicht-Übernehmen der tatsächlichen Wohnkosten von Leistungsberechtigten illegal war.
(BSG, B 4 AS 4/23 R, 14.12.2023)

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Bürgergeld – Übernahme der Wohnkosten. Bundessozialgericht schafft endlich Klarheit.

In einer kontroversgeführten Diskussion mit anonymen Jobcenter-Mitarbeitern wird argumentiert.
Arbeitslosenverwahrung mit der Lizenz zum Lügen?

Der Austausch ist konstruktiv, wenngleich teilweise unsachlich und beleidigend. Wie Menschen halt sind. Ich kann daraus lernen und fasse hier ein paar Gedanken zusammen.

Punkt 1:
Harald Thomé veröffentlicht seit Jahren bestmöglich die aktuellen Konzepte als
Bundesweite Mietobergrenzen und KdU Richtlinien

Punkt 2:
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung kann nicht ein einziges Konzept abschließenden Rechtsstatus haben. "Die abschließende Prüfung liegt immer ausschließlich bei der Sozialgerichtsbarkeit und der Instanzenweg ist langjährig.

Punkt 3:
Eine abschließende LSG-Entscheidung zu einem Konzept 2021 kann es zum Jahresanfang 2024 noch gar nicht geben. Das konkret zu erwarten wäre Dummheit. Die überlangen Verfahrensdauern sprechen dagegen.

Punkt 4:
Wer erst dann handeln will, wenn die abschließende Rechtssicherheit geschaffen wurde, bleibt in jedem Fall betrogen. Die Widerspruchsfrist erlischt nach 4 Wochen, die Frist für Überprüfungsanträge nach weniger als zwei Jahren.

Punkt 5:
zu den Auswirkungen des Urteils des LSG NRW, L 6 AS 120/17, vom 23.06.2022 gehört nach meinem Verständnis noch die Verpflichtung zur Anwendung des § 12 WoGG plus 10% Sicherheitszuschlag. Der 6. Senat beschränkte diese Vorgehensweise nicht auf diese aktuelle Verfahren und auch nicht auf das „Konzept zur Feststellung der Angemessenheit von Unterkunftskosten im Märkischen Kreis – Endbericht, November 2013“.
Die Formulierung "zur Herstellung der Spruchreife" weist nach meinem Verständnis als Grundsatzentscheidung über eine Verkürzung eines Anwendungszeitraums hinaus.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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