Sozialleistungsmissbrauch durch Landes-Minister entlarvt - Bundesgerichtshof stärkt Pressefreiheit

„Am 23. September 2010 trat Speer als Innenminister des Landes Brandenburg zurück. Zuvor war er wegen zahlreicher Vorwürfe im politischen und privaten Bereich unter Druck geraten. So wurde ihm vorgeworfen, die Verbeamtung einer Mitarbeiterin, mit der er ein Kind gezeugt hatte, in die Wege geleitet und diese angestiftet zu haben, ihn als Vater zu verleugnen und statt Unterhalt von ihm Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zu beziehen“

Jetzt endete das juristische Nachspiel.

In seinem neuen Newsletter Nr. 118 vom 20.10.2014 berichtet das Netzwerk Recherche über die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. VI ZR 490/12, Urteil vom 30.09.2014) zur Verwertbarkeit von Zitaten aus privaten Mails durch die Presse.

Darin heißt es:
„Die Mails des ehemaligen Brandenburger Ministers Rainer Speer durften von der BILD-Zeitung ausgewertet werden und in Auszügen veröffentlicht werden. In dem Fall geht es darum, dass der Minister ein außereheliches Verhältnis zu einer Mitarbeiterin unterhielt, die 1997 ein gemeinsames Kind zur Welt brachte, aber behauptete, den Vater nicht zu kennen. So konnte sie staatliche Unterstützungsleistungen beziehen, die ihr eigentlich nicht zustanden. Speer wiederum zahlte nicht oder nur unregelmäßig.

Die BILD-Zeitung erfuhr von dem Fall, als der Laptop des Ministers 2009 gestohlen wurde und der Redaktion Informationen zugespielt wurden. Auf Vorhaltungen der Journalisten reagierte Speer mit einer einstweiligen Verfügung, um die Verwertung der Mails zu verhindern. Als die Zeitung unter voller Namensnennung berichtete, trat er als Minister zurück und holte die Unterhaltszahlungen nach.

Nachdem die ersten Instanzen zugunsten des Ex-Ministers entschieden hatten, gab der Bundesgerichtshof nun letztinstanzlich dem Springer Verlag Recht. Zwar seien private Mails grundsätzlich geschützt, sie seien für die journalistische Auswertung aber nicht absolut gesperrt. In diesem Fall offenbarten sie "einen Missstand von erheblichem Gewicht", so das Gericht. Der Politiker habe die wirtschaftliche Verantwortung für seine Tochter auf den Steuerzahler abwälzen wollen - überdies zu einem Zeitpunkt, als er Finanzminister war. Dies zu veröffentlichen, gehöre zu den Aufgaben der Presse. Auch der Umstand, dass die Informationen rechtswidrig beschafft wurden, führe hier nicht zu einer anderen Bewertung, weil der Rechtsbruch nicht von den Journalisten ausging, sondern sie nur verwertet hätten, was an sie herangetragen wurde.
Die Berufungen der Beklagten hatten keinen Erfolg. “

Pressemitteilung Nr. 137/2014 des Bundesgerichtshof

„Auf die Revisionen der Beklagten hat der u.a. für den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und die Klagen abgewiesen. Zwar greift eine Berichterstattung, die sich auf den Inhalt der zwischen dem Kläger und seiner Geliebten gewechselten E-Mails stützt, in die Vertraulichkeitssphäre des Klägers und sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Beide genannten Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts schützen das Interesse des Kommunikationsteilnehmers daran, dass der Inhalt privater E-Mails nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Der Eingriff ist aber nicht rechtswidrig. Das von den Beklagten verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungsfreiheit überwiegen das Interesse des Klägers am Schutz seiner Persönlichkeit auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die veröffentlichten Informationen von einem Dritten in rechtswidriger Weise beschafft worden sind.
Weiter:

Mails von geklautem Laptop

Legal Tribune Online hebt mehrere Aspekte hervor:
„Als damaliger Minister und Landtagsabgeordneter gehörte der Kläger zu den Personen des politischen Lebens, an deren Verhalten unter dem Gesichtspunkt demokratischer Transparenz und Kontrolle ein gesteigertes Informationsinteresse bestand.
[…]

„Zu Recht stellen die Bundesrichter klar, dass die Bild das – unter Umständen schließlich auch strafrechtlich relevante Verhalten – des Ministers, der sich vorsätzlich seiner Unterhaltspflicht entzog, aufgreifen durfte. Ein solches Verhalten offenbart eine Haltung eines Politikers und insbesondere eines Innenministers, der für die Strafverfolgung durch die Polizei verantwortlich ist, welche die Medien anprangern dürfen. Dabei ist es ihnen nicht verwehrt, auch aus den entsprechenden Dokumenten, hier den Mails, zu zitieren. Der Ausgang dieses Verfahrens war eigentlich vorauszusehen. Die Klarstellung der Richter gibt den Medien aber mehr Sicherheit bei der Frage, wann berichtet werden darf.“

Fazit

Der zugrundeliegende Fall zeigt eindrucksvoll die Instrumentalisierungsversuche einer Person des öffentlichen Lebens zur Unterdrückung der Pressefreiheit und zur Vertuschung von Straftaten. Während die Vorinstanzen den Persönlichkeitsrechten des Brandenburger Ministers den Vorzug einräumten, bewerteten die BGH-Richter das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf Meinungsfreiheit als übergeordnet.

Die Volltextentscheidung wird in Kürze hier veröffentlicht werden.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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