Diversionsprojekt "Gelbe Karte" vorgestellt

Standen Rede und Antwort (v. l.): Die Leitende Oberstaatsanwältin Heike Becher, Staatsanwalt Axel Nölle und die stellvertretende Behördenleiterin Claudia Hurek. | Foto: sam
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Im Jahr 2012 bearbeitete die Hagener Staatsanwaltschaft 53 178 Verfahren – darunter zahlreiche Jugendstrafsachen und auch etliche Fälle aus Iserlohn und Hemer. Im Rahmen des alljährlichen Pressegesprächs präsentierte die Staatsanwaltschaft jetzt neue und bereits bewährte Strategien zur Bekämpfung der Jugendkriminalität.
9813 Eingänge im Bereich der Jugendstrafsachen waren im vergangenen Jahr zu verzeichnen. Ein leichter Rückgang, wie die neue Leitende Oberstaatsanwältin Heike Becher berichten konnte. Das Diversionsprojekt „Gelbe Karte“, der „Staatsanwalt vor Ort“ und das Intensivtäterkonzept sollen in der Zukunft weitere Rückgänge bewirken.
Die „Gelbe Karte“ spricht an sich schon für sich. Jugendliche, die erstmalig bei Delikten wie Diebstahl, Sachbeschädigungen oder Körperverletzung erwischt werden, erhalten die Möglichkeit einer außergerichtlichen Erledigung ihrer Fälle, wobei Polizei, Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft Hand in Hand arbeiten. In Begleitung ihres Erziehungsberechtigten werden die Teenager zum Polizeipräsidium geladen, vernommen und ein Staatsanwalt entscheidet, welche Sanktionsmaßnahme angezeigt ist. In Frage kommen Sozialstunden, ein Verkehrserziehungs-, Anti-Drogen- oder Anti-Aggressions-Training, ein Täter-Opfer-Ausgleich oder die Einstellung des Verfahrens nach einem erzieherischen Gespräch. Bislang erfolgten Diversionstage ausschließlich für junge Straftäter aus Hagen. Allerdings, so Behördenleiterin Heike Becher, wird geprüft, ob das Projekt auch in den anderen Bezirken wie Iserlohn realisiert werden kann. Denn, der Erfolg spricht offenbar für sich. „In der Regel“, so Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli, „sehen wir die Jugendlichen, die an Diversionstagen teilgenommen haben, nicht wieder.“
Mit dem zu Jahresbeginn gestarteten Projekt „Staatsanwalt vor Ort“ soll der Jugendkriminalität ein weiterer Riegel vorgeschoben werden. Ein Staatsanwalt bearbeitet alle Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende eines Ortes. Dadurch entsteht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Staatsanwalt, der Polizei, der Jugendgerichtshilfe und dem Gericht vor Ort. Quasi als Pionier wirkt Staatsanwalt Axel Nölle als Jugendstaatsanwalt für Schwerte. Weitere Staatsanwälte vor Ort sollen folgen. Vergleichbar das Intensivtäterkonzept: Hier soll für einen jugendlichen Intensivtäter künftig ein Staatsanwalt allein zuständig sein.

Autor:

Rainer Tüttelmann aus Iserlohn

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