Auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte kann gewählt werden!

Informationen zu den einzelnen Wahlbüros gibt es auf der städtischen Homepage unter dem Menüpunkt Politik/Wahlen. Foto: Hannes Kirchner
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Kamen. Viele Kamener Wahlberechtigte haben offensichtlich keine Wahlbenachrichtigungskarte auf dem Postweg erhalten. Die Deutsche Post überprüft derzeit die mangelnde Verteilung. Das Wahlbüro weist in diesem Zusammenhang darauf hin, das auch ohne Wahlbenachrichtigung, allerdings zwingend mit Personalausweis oder Reisepass, am Wahltag im Wahllokal oder vorab im Rathaus per Briefwahl gewählt werden kann.
Im Wahlbüro gaben bereits 4.800 Wahlberechtigte ihre Stimme ab. Rekordverdächtig wie das Wahlteam prognostiziert. Bei der letzten Bundestagswahl wurden insgesamt 6.500 Briefwählerinnen und Briefwähler registriert.
Das Wahlbüro macht zudem darauf aufmerksam, dass Wahlscheinanträge bis Freitag, 22. September, bis spätestens 18 Uhr gestellt werden können. Bekanntlich befinden sich die Anträge auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarten oder sind im Wahlbüro im Rathaus erhältlich. Zusätzlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, den Antrag über das Internet www.stadt-kamen.de zu stellen. Aufgrund von Nachfragen weist das Wahlteam erneut auf die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im 1.Obergeschoss des Rathauses hin. Das Büro ist montags – mittwochs durchgehend von 7.30 bis 16.30 Uhr, donnerstags von 7.30 Uhr bis 17 Uhr und freitags von 7.30 bis 13 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl am 22. September, ist eine Antragstellung wie erwähnt bis 18 Uhr möglich.

Autor:

Kornelia Martyna aus Kamen

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