ACHTUNG vor diesen Nummern in dem Bericht laut Bundesnetzagentur!!!!!

Nachdem ich mich wegen einer der Nummern beschwert hatte, erhalte ich heute folgende Rückantwort von der Bundesnetzagentur.
Die abgelichtete Mail darf nicht weiter verwendet werden, ohne meine Einwilligung.
Kann aber gerne geteilt werden,

Sehr geehrte Frau Wohlgemuth,

in obiger Angelegenheit kommen wir auf Ihre Beschwerde vom 06.09.2017 zu einem sog. Ping-Anruf beginnend mit den Ziffern 00882 zurück.

Die Bundesnetzagentur hat den zu Grunde liegenden Sachverhalt umfassend geprüft. In der Sache sind dabei noch weitere Hinweise eingegangen. Bei den gegenständlichen Rufnummern handelt es sich um spezielle Rufnummernressourcen, die nach den hier vorliegenden Erkenntnissen sehr hochpreisig zeitabhängig je Minute abgerechnet werden. Die Ping-Anrufe verfolgen den alleinigen Zweck, den Verbraucher zu einem Rückruf der in der Anruferliste hinterlassenen Rufnummern zu bewegen.

Aufgrund des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat die Bundesnetzagentur gegenüber den Netzbetreibern mit Bescheid vom 10.10.2017 zu den Rufnummern

00882 13 300265
00882 13 300713
00882 13 300733
00882 13 350020
00882 13 350021
00882 13 350022
00882 13 350023
00882 13 350030
00882 13 350031
00882 13 350032
00882 13 350033
00882 13 350034
00882 13 350035
00882 13 350036
00882 13 350037
00882 13 350038
00882 13 350039
00882 13 350040
00882 13 440330
00882 13 440339
00882 13 6900010
00882 13 6900012
00882 13 6900177
00882 13 6901014
00882 13 700701
00882 13 700708
00882 13 700710
00882 13 700711
00882 13 700713
00882 13 700714
00882 13 700715
00882 13 700723
00882 13 700724
00882 13 700734
00882 13 700735
00882 13 700736
00882 13 700737
00882 13 700738
00882 13 700739
00882 13 800066
00882 16 44947462

für den Zeitraum vom 08.06.2017 bis einschließlich 10.10.2018 ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verfügt.

Das verfügte Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot hat zur Folge, dass den betroffenen Verbrauchern für den genannten Zeitraum die über diese Rufnummern zustande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.

Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur greifen jedoch nicht unmittelbar, wenn der Verbraucher die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt hat. In diesen Fällen sollten Sie dennoch versuchen, das Geld von Ihrem Netzbetreiber zurückzufordern. Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ermöglichen es der Bundesnetzagentur hierbei nicht, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur
Dienstleistungszentrum 21
Nördeltstraße 5
59872 Meschede
Tel. 0291/9955–206
Fax 0291/9955-180
www.bundesnetzagentur.de

Autor:

Gisela Wohlgemuth aus Lünen

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