Brand an der Kriemhildstraße in Marl Drewer, Brandstiftung?

Marl: Brand zweier Gartenhütten. Im Hinterhof eines leer stehenden Wohnhauses an der Kriemhildstraße kam es am Montag, gegen 23.30 Uhr, zum Brand zweier Holzhütten. Durch den Brand wurde noch eine angrenzende Gartenhütte und auch einige Bäume beschädigt. Die Feuerwehr löschte den Brand. Das Fachkommissariat für Branddelikte hat die Ermittlungen aufgenommen.

In letzter Zeit kam es immer wieder zu Bränden in Marl. Eine geplante Flüchtlingsunterkunft , ein Wohnwagen an der Hervesterstr. sowie immer wieder Papiercontainer wurden angesteckt. Ich habe den Eindruck das Brandstifter in Marl seid längeren ihr Unwesen Treiben. Diesen Brandstiftern gehört das Handwerk gelegt.

Brandstiftung § 306

(1) Wer fremde

1. Gebäude oder Hütten,
2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
3. Warenlager oder -vorräte,
4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
5. Wälder, Heiden oder Moore oder
6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse
in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
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Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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