Jetzt ist es amtlich: In Sickingmühle (Wahlbezirk 9) muss neu gewählt werden. Und das fast zweieinhalb Jahre nach der Kommunalwahl. Am 12. Januar lehnte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Anträge auf Zulassung der Berufung gegen eine Neuwahl ab. Die Wiederholungswahl muss nun in den nächsten vier Monaten stattfinden. Den genauen Termin dafür setzt die Aufsichtsbehörde (Landrat) fest. Der Hintergrund für die neue Abstimmung: Der Wahlvorstand im Wahlbezirk 9, Sickingmühle, hatte im Rahmen der Kommunalwahl 2009 versehentlich 93 Stimmzettel aus dem Nachbarbezirk 8 ausgegeben und die Zettel später für ungültig erklärt. So seien 93 Wähler um ihr Grundrecht gebracht worden, argumentierten die Befürworter der Wahlwiederholung. Der Rat der Stadt Marl hatte im Dezember 2009 mehrheitlich für eine Wiederholung gestimmt. Gemäß Paragraf 42 des Kommunalwahlgesetzes wird bei der Wiederholungswahl nach denselben Wahlvorschlägen gewählt, wie bei der für ungültig erklärten Wahl. Es können somit nur die Personen gewählt werden, die auch bei der Kommunalwahl im August 2009 auf dem Stimmzettel aufgeführt waren. Wahlvorschläge können nur geändert oder durch neue ersetzt werden, wenn ein Bewerber gestorben ist, seine Wählbarkeit verloren oder seine Verzicht zur Kandidatur erklärt hat. In diesem Fall wären die damaligen Ersatzkandidaten zu wählen. Da seit der Kommunalwahl 2009 mehr als sechs Monate vergangen sind, wird entsprechend Paragraf 42 des Kommunalwahlgesetzes nach einem neuen Wählerverzeichnis gewählt.
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