Fahrerflucht an der Carl-Duisberg-Straße in Marl
Marl: Unfallflucht auf Parkplatz an der Carl-Duisberg-Straße. - Zwischen Dienstag, 12.45 Uhr, und Mittwoch, 09.40 Uhr wurde ein auf dem Parkplatz eines Getränkemarktes an der Carl-Duisberg-Straße abgestellter weißer Seat Ibiza beschädigt. Ein unbekannter Unfallfahrer hinterließ einen Sachschaden in Höhe von 2000 Euro und flüchtete vom Unfallort.
Fahrerflucht
Unfallflucht, auch als Fahrerflucht bezeichnet, ist ein Verkehrsdelikt und wird in Deutschland im § 142 StGB unter der Deliktsbezeichnung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt.
Nach dieser Vorschrift wird derjenige bestraft, der sich als an einem Verkehrsunfall Beteiligter vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Personalien ermöglicht zu haben oder hierzu wenigstens eine angemessene Zeit gewartet zu haben, sowie derjenige, der sich zwar erlaubterweise vom Unfallort entfernt hat, die erforderlichen Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.