Rattenbekämpfung im Stadtgebiet Marl

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Zahlreiche Bürger hatten sich in letzter Zeit über das Aufkommen von Ratten im Stadtgebiet beschwert. Das nahm die Bürgerliste WIR für Marl zum Anlass, Fragen zur aktuellen Situation an die Stadtverwaltung Marl zu stellen.

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bürgerliste WIR für Marl betreffend "Ratten und ihre unbeabsichtigte Fütterung"

Die hauptsächlichen Lebensräume der Ratten befinden sich in Grünanlagen, Böschungen, landwirtschaftlichen Gebäuden, verwahrlosten Grundstücken, generell in der Nähe von Futterquellen (Komposthaufen, Nager Käfigen, Fütterungsstellen) und auch in der Kanalisation.

Die Kanalisation dient den Ratten in der Regel nur als Futterquelle und als ungestörter Transportweg. Vereinzelt werden auch Rattennester in schadhaften (meist privaten) Anschlussleitungen oder ungenutzten Anschlüssen festgestellt. Der natürliche Lebensraum befindet sich im geschützten Außenbereich (Wälle, Hecken, Böschungen, etc.)

Durch die Rattennester können an der Oberfläche Absackungen und Löcher auftreten, die Gefahren vom einfachen Stolpern bis zum (im Extremfall) Fahrbahneinbruch nach sich ziehen können.
Angriffe auf Menschen sind eher unwahrscheinlich, solange sich die Ratten nicht in die Enge getrieben fühlen.
Ratten gelten immer noch als Überträger von Krankheiten wie z. B. der Leptospirose und der Weilschen Krankheit.

Aufgrund der zurückgezogenen Lebensweise sind seriöse Schätzungen des Aufkommens nicht möglich.

Durch den ZBH werden Ratten in der Kanalisation seit Jahren gezielt bekämpft, bestenfalls mit den betroffenen Anwohnern zusammen auch an der Oberfläche. Es können immer wieder jahreszeitliche Schwankungen bei der Anzahl der eingehenden Rattenmeldungen festgestellt werden. Meist nehmen diese zum Herbst/Winter zu, nachdem die Felder abgeerntet sind (=wegfallende Nahrungsquelle) oder die Temperaturen deutlich kälter werden. Eine generelle Zunahme der Population ist nicht auszuschließen, zumal immer
häufiger Resistenzen gegen die Rattengift-Wirkstoffe bekannt werden.

Die Sensibilisierung der Bürger ist immer wieder erforderlich und wichtig. Bei
Rattenmeldungen durch Bürger werden diese mündlich über die grund-sätzlichen Zusammenhänge informiert. Diesbezügliche Hinweise finden sich auch auf der Internetseite des ZBH. Zudem wird durch gezielte Aktionen mittels eigens erstellter Print–Medien auf die Problematik aufmerksam gemacht.

Innerhalb des öffentlichen Kanalnetzes werden Ratten durch spezielle Fraß-Köder bekämpft. Die Bekämpfung erfolgt durch eigenes geschultes Personal und zwar zielgerichtet dort, wo auch Ratten gesichtet/gemeldet wurden. Alle 14 Tage wird die Köderbelegung auf Fraß kontrolliert, bei Bedarf nachgelegt und dann bei ausbleibendem Fraß eingestellt.
Auf privaten Flächen sind zur Durchführung von Maßnahmen die Grundstückseigentümer oder sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet. Die Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektions-schutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Sofern die Grundstückseigentümer nicht eigenverantwortlich tätig werden, erfolgt nach einer Meldung eine diesbezügliche Aufforderung durch das Ordnungsamt.

Nach einer Vorgabe der Europäischen Union sind seit dem 1. Januar 2013 die gängigsten Präparate zur Bekämpfung von Nagetieren nicht mehr frei verkäuflich und dürfen insofern auch nicht an nicht-sachkundige Personen abgegeben werden

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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