Schadenersatz bei Kirmesausfall ?

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mühlenfeld,
leider muß ich noch einmal auf meine gestrige Frage im Hauptausschuß zurückkommen. Es ging dabei ja darum, ob und in welcher Höhe ggf. Schadenersatz durch Ausfallzahlungen an die Schausteller wegen eines möglichen Ausfalls oder einer nur verkleinerten Durchführung der Saarner Kirmes geleistet werden müßte.
Die Verwaltung antwortete darauf, daß die MST mit dem Schaustellerverband derzeit nach einer adäquaten Lösung suche. Meine eigentliche Frage blieb aber unbeantwortet. Da der Rechtsdezernent nicht anwesend war, habe ich auf Nachfragen verzichtet.
Meine Ausgangsfrage bleibt aber offen, denn nach Angaben der Verwaltung ist der Standort Kirmesplatz für das Asylantendorf alternativlos. Wenn dem aber so ist, dann kann es keinen Ersatzplatz für die Schausteller geben, der von der Größe und von den Versorgungseinrichtungen her adäquat wäre, denn für diesen Fall hätte man ja jenen ( unbekannten ) Platz auch für das Flüchtlingsdorf nehmen können.
Es wird also platztechnisch in jedem Falle ein Minus sein müssen. Dann aber stellt sich die Frage nach möglichen Schadenersatz aufgrund vorhandener Verträge weiterhin.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung, ob und welche Klauseln die Verträge mit den Schaustellern für solche Fälle vorsehen.
Mit freundlichen Grüßen

Jochen Hartmann
Stadtverordneter

Autor:

Jochen Hartmann aus Mülheim an der Ruhr

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