Die dennoch zum Unfallort gerufene Polizei stellte fest, dass die 26-jährige Fahrerin des Volvos deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von knapp 1,4 Promille (0,69 mg/l). Daraufhin leitete die Velberter Polizei ein Strafverfahren gegen die Wuppertalerin ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Den Führerschein der Beschuldigten beschlagnahmten die Beamten, da die Beschuldigte gegen eine Sicherstellung ausdrücklich Widerspruch einlegte. Jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge wurde der 26-Jährigen ausdrücklich untersagt.
Der Volvo wurde von einem örtlichen Unternehmen geborgen und abgeschleppt. Der entstandene PKW- und Flurschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf insgesamt 5.000 Euro.