ACHTUNG, die Rehbrunft beginnt! Kreisjägerschaft warnt vor unnötigen Wildunfällen.

Bei einem Wildunfall ist man gesetzlich verpflichtet diesen zu melden. | Foto: Kreisjägerschaft Wesel
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  • Bei einem Wildunfall ist man gesetzlich verpflichtet diesen zu melden.
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Die Rehbrunft beginnt und damit steigt auch die Unfallgefahr erheblich. Ab Mitte Juli schwebt das heimische Rehwild wieder im siebten Himmel, dabei vergessen die Tiere oft jede Vorsicht und es kommt häufiger zu Wildunfällen. Jährlich ereignen sich mehrere tausend Unfälle mit Reh, Wildschwein und Co. , dabei kommen etwa 30 Menschen ums Leben.

Die Zahl der Verletzten liegt im Schnitt bei 3400 und der entstandene Sachschaden bei 330 Millionen Euro. „Gerade ab Mitte Juli zu Beginn der Blattzeit, so nennt man in der Jägersprache die Paarungszeit der Rehe, ist die Gefahr besonders groß, “ berichtet Alfred Nimphius, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Wesel.

"Besorgniserregend ist, dass viele Autofahrer die Gefahr unterschätzen. Ein Reh von nur 20 kg, hat bei einer Kollision mit 100km/h ein Auftreffgewicht von über einer halben Tonne. Das ist lebensgefährlich.“

In den Jahren 2015/2016 sind laut DJV-Wildunfallstatistik allein in NRW 26.240 Rehe im Straßenverkehr getötet worden. Jäger ergreifen Maßnahmen, wie das Anbringen von Wildwarnreflektoren und die Sensibilisierung der Autofahrer, um die Unfallgefahr zu minimieren. „Anders als in Frühjahr und Herbst, wo die Unfallgefahr durch Dämmerung und Zeitumstellung steigt, bewegen sich die Rehe während der Paarungszeit auch häufig tagsüber und queren nicht selten stark befahrene Straßen,“ warnt Nimphius.

Auch wenn das angefahrene Tier weiterläuft und keine Verletzungsspuren zu sehen sind, kann es an inneren Verletzungen qualvoll zu Tode kommen. „Hierfür haben Jäger speziell ausgebildete Hunde, mit diesen wird dann nach dem verletzten Tier gesucht,“ erklärt der Experte. Es gilt also, dass jeder Wildunfall zu melden ist. Dies ist auch eine gesetzliche Pflicht. Auch ein totes Tier darf nicht einfach eingepackt und selbst entsorgt werden oder gar auf dem eigenen Teller landen.

„Das Wild darf sich nur der jeweilige Jagdausübungsberechtigte aneignen, alles andere erfüllt den Tatbestand der Jagdwilderei und ist eine Straftat,“ ergänzt Nimphius. Für weitere Informationen gibt es entsprechende Broschüren des Landesjagdverbandes NRW – diese enthalten wertvolle Tipps wie man einen Unfall vermeiden kann und sich im Fall der Fälle richtig verhält. Die Flyer finden Sie auf der Webseite des Landesjagdverbandes. Aber auch die örtlichen Kreisjägerschaften und Hegeringe beraten bei Fragen und Problemen gerne.

Die Kreisjägerschaft Wesel rät zu folgenden Punkten, um Wildunfälle zu verhindern.
• Fahrbahnränder genau beobachten
• Wildwechselschilder beachten
• Sicherheitsabstand einhalten
• bei Anblick eines Rehes, mit weiterem Wild rechnen

Wenn Wild auf die Straße wechselt, ist zu folgendem Vorgehen zu raten:
• Geschwindigkeit reduzieren, hupen, abblenden
• nachfolgenden Verkehr beachten
• An den eigenen Schutz denken. Ist eine Kollision nicht zu verhindern, ist ein frontaler Zusammenstoß ungefährlicher als ein Seitenaufprall gegen einen Baum o.ä.
Wenn es zu einem Unfall kommt und Sie ein Tier angefahren oder überfahren haben:
• umgehend anhalten
• Unfallstelle absichern
• bei Verletzten, diese versorgen
• überfahrenes Wild von der Fahrbahn entfernen, wenn dies nicht möglich ist kennzeichnen (Warndreieck, Blinklicht)
• Unfallort markieren
• unverzüglich die Polizei informieren
• Jagdausübungsberechtigten informieren ggf. über die Polizei
• Wildunfall durch Unfallmeldung bestätigen lassen, damit eine Regulierung des Schadens durch die Versicherung möglich ist.

Bei einem Wildunfall ist man gesetzlich verpflichtet diesen zu melden. | Foto: Kreisjägerschaft Wesel
Alfred Nimphius, Kreisjägerschaft Wesel. (Foto: privat) | Foto: von der KJ- Homepage
Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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