Lebenswelt Alter

Der Kreis Wesel wendet heute täglich 590000 Euro für die Zahlung von Pflegegeld, Leistungen ambulanter Dienste, Tagespflege und vollstationärer Pflege auf. Bei ständig steigenden Pflegebedarfen werden sich auch die Kosten weiter extrem nach oben entwickeln, berichtete Ulrich Petroff vom Kreis Wesel in der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Wesel am 30.Oktober 2014. Allerdings gibt es naturgemäß keine Daten darüber, wie sich die medizinische Entwicklung auf die zukünftige Altersentwicklung auswirkt.
Damit zu rechnen ist jedoch, dass es an examinierten Pflegekräften mangeln wird. Wobei sich die Frage stellt, muss eine Fachkraft beispielsweise für menschliche Zuwendung, Körperpflege/ -reinigung, Mahlzeitenreichung examiniert sein?
Mit Beratungs- und Dienstleistungsangeboten ist die Kreisstadt gut aufgestellt. Angefangen vom Seniorenbüro mit trägerunabhängiger Pflegeberatung, Demenzberatung über Sozialstationen mit hauswirtschaftlichen Angeboten (circa 20 Einrichtungen) und drei Tagespflegeangeboten bis zu stationären Senioren- und Pflegeheimen (6 Einrichtungen).
Ob es wirtschaftlich ist, Beratungs- und Dienstleistungsangebote in allen Wohnquartieren, wie vom Kreis Wesel geplant, vorzuhalten, darf bei der Größe der Quartiere bezweifelt werden. Zumal die meisten Quartiere durch das Straßennetz gut verbunden sind. Zudem gibt auch für Pflegebedürftige die freie Wahl des Anbieters.

Etwa zeitgleich verabschiedete im Oktober 2014 der Landtag NRW das "Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen und ihre Angehörigen" - kurz GEPA NRW.

Das „GEPA NRW" ist ein übergreifendes Gesetz zum Thema Pflege und Alter. Es bündelt die Überarbeitung des Wohn- und Teilhabegesetzes (aus dem Jahr 2008) und die Weiterentwicklung des bisherigen Landespflegegesetzes (2003) in ein Alten- und Pflegegesetz (APG).

Wird jetzt alles besser? Hier die wesentlichen Änderungen:

1. Bewohnerinnen und Bewohner, die in einem Pflegeheim leben, sollen Einzelzimmer erhalten.
- Öffnung der Heime ins Quartier

2. Für Pflegebedürftige soll die häusliche Pflege und Betreuung (Tages- und Nachtpflege) gestärkt
werden, insbesondere der vorpflegerische Bereich (Einkaufsservice, Besuchsdienste usw.).

3. Alternativen zum Heim:
- Wohngemeinschaften (Alten-WG's) im Quartier
- Ambulante Dienste
- Entwicklung von kleinen Wohngruppen (in einem Generationenhaus)

Nicht nur für Schepersfeld bedeutet das, dass jede Baumaßnahme in Zukunft die Lebenswelt der Senioren im Blick haben muss.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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