Polizei gibt Tipps: Was ist zu tun, bei einem Unfall, wo der Unfallgegner nicht zugegen ist?

Im Zusammenhang mit der Unfallflucht in Hünxe am Montag weist die Polizei im Polizeibericht erneut darauf hin, dass jeder, der an einem Unfall beteiligt ist, verpflichtet ist, seine Personalien sowie die Art seiner Beteiligung bekannt zu geben. Er sollte daher sofort Verbindung mit dem Unfallgegner aufnehmen. Gelingt das nicht, ist die Polizei unverzüglich zu informieren. Es reicht nicht aus, eine Visitenkarte oder ähnliches am Fahrzeug zu hinterlassen!

Rufen Sie die Polizei, wenn Sie den Unfallgegner nach einer entsprechenden Wartezeit nicht erreichen können!

Fahren Sie auf keinen Fall fort! Denn bei einer Verkehrsunfallflucht drohen Ihnen eine Strafanzeige und ein mehrmonatiger Führerscheinentzug.

Autor:

Adelheid Windszus aus Hünxe

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