Kein leichtfertiger Umgang mit eMail-Adressen

Immer wieder erhalte ich eMails in denen unter „An:“ eine ganze Reihe von eMail-Adressen stehen. Zu diesen soll die eMail gehen. Von der Sache her einfach und prima.
Aber darf man denn so einfach die eMail-Adresse anderer Menschen auf diese Art und Weise weitergeben? Hat dem der entsprechende Adressat zugestimmt?

Es gibt drei Möglichkeiten, die eMail-Adressen der Adressaten einzulagern!
„An:“ – hier wird derjenige eingetragen, für den die eMail bestimmt ist

„CC:“ – hier werden diejenigen eingetragen, welche die eMail zur Information auch bekommen sollen

Wird die eMail versandt, kann jeder sehen, für wen die eMail bestimmt war und wer sie informativ ebenfalls bekommen hat.

„BCC:“ – alle hier eingetragenen bekommen die eMail auch, doch diese dortigen eMail-Adressen werden nicht sichtbar

Allein der Schreiber der eMail kann später nachschauen, wem er die eMail alles gesandt hat:
An / CC / BCC.

Wenn ein Adressat Wert darauflegt, dass seine eMail-Adresse nicht einfach so weitergegeben wird, ist diese unter „BCC:“ zu schreiben. Ist man sich nicht sicher, so kann man einfach alle eMail-Adressen unter „BCC:“ schreiben. Dann bekommen alle die eMail aber niemand kann die eMail-Adressen einsehen.

Rundschreiben von Ämtern oder Vereinen sollten „BCC:“ mehr nutzen.
So können „An:“ und „CC:“ leer gelassen werden und jeder unter „BCC:“ bekommt die eMail.
Keine eMail-Adresse wird auf diese Weise einfach weitergegeben!
Auch kommen keine Fragen auf, weshalb Dieser oder Jener die eMail auch bekommen hat.

Autor:

Uwe Zerbst (Gotha/Thüringen) aus Alpen

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