Streitfaktor Strauch, Hecke oder Baum

3. Mai 2012
12:00 Uhr
Justizministerium NRW, 40212 Düsseldorf

Das Justizministerium weist auf das RechtSpecial "Schlichten statt Richten!" hin.
Darf zum Beispiel mein Nachbar eine Mauer direkt auf die Grundstücksgrenze setzen? Muss ich mich an den Kosten eines neuen Zauns beteiligen? Habe ich einen Beseitigungsanspruch bei der inzwischen drei Meter hohen Hecke des Nachbarn? In vielen Fällen wird der Ärger über die Hecke des Nachbarn, den zu groß gewachsenen Fliederbusch oder Baum zu einem handfesten Streit zwischen Nachbarn. Gerade hier können Schiedsexperten helfen. Sie können sich dazu regelmäßig jeden ersten Donnerstag im Monat Rat direkt von aktiven Schiedsleuten holen: telefonisch.

Am Donnerstag, den 3. Mai, geht um Konflikte "am Gartenzaun". In der Zeit von 12 bis 14 Uhr beantworten die Experten alle Bürgerfragen – telefonisch unter 0180 3 100 212 (9 Cent/min aus dem deutschen Festnetz, Preise für Mobilfunkteilnehmer: höchstens 42 Cent/min).

Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf natürlich nicht gegeben werden. Als Experten stehen Falk Jansen, Sprecher der Düsseldorfer Schiedsleute, und seine Kollegen zur Verfügung.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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