Bedburg-Hau: Auferstehung der Rahmenplanung Gemeindezentrum/LVR-Klinik

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Wer erinnert sich noch an die Rahmenplanung aus dem Jahr 2003?
Vielleicht ist bei einigen noch die sog. Südtangente oder die Verlegung des Friedhofes präsent. Bürgermeister Geurts wurde u. a. deshalb nicht wiedergewählt.

Nun soll durch eine Veränderungssperre, durch Aufstellung eines Flächennutzungsplans und Bebauungsplans die Umstrukturierung des Klinikgeländes unter Einbeziehung der Rahmenplanung gesichert werden. So steht dann auch in der Begründung zum Flächennutzungsplan/Bebauungsplan: „Die vorliegende Bauleitplanung soll dazu beitragen, die Ziele aus der Städtebaulichen Rahmenplanung umzusetzen. (...) Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung des nördlichen Klinikgeländes mit Wohn- und Mischbebauung geschaffen werden."

Veränderungssperre
Zitat aus der Begründung: "Der Landschaftsverband Rheinland als Betreiber der Klinik und Flächeneigentümer hat in der Zwischenzeit lange versucht, einen Investor für das gesamte nördliche Klinikgelände zu finden. Trotz verschiedener Interessenten ist es zu keinem Vertragsabschluss gekommen. Deshalb sollen nun nach dem Willen des Eigentümers auch Einzelgrundstücke aus dem Areal veräußert werden. Dies ist nicht im Interesse der Gemeinde Bedburg-Hau und erhöht den Handlungsdruck, die Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten."

Die Rahmenplanung
"Die Ziele aus der Rahmenplanung umsetzen"
Was steht denn nun drin, in dieser Rahmenplanung?
- Die Anbindung des Klinikgeländes an das Gemeindezentrum und an die Uedemer Straße soll durch mindestens 2 Kreisverkehre erfolgen. Zurzeit wird ein Kreisverkehr am Gemeindezentrum gebaut und darüber hinaus soll ein weiterer Kreisverkehr an der Fußgängerampel/Gärtnerei oder kurz vor dem Bahnübergang/Uedemer Straße mit Verlängerung der Bahnstraße durch den Wald gebaut werden.
- Der Bereich zwischen dem Nördlichen Rundweg und der Uedemer Straße soll waldfrei gemacht und bebaut werden. Zitat: "Der Bereich zwischen der nördlichen Ringstraße der L362 und den beiden neuen Verbindungsstraßen wird waldfrei. (...)Entlang der L362 entstehen längere Baueinheiten, (...) Das Nutzungsspektrum bewegt sich von Dienstleistung, verträglichem Kleingewerbe, Einzelhandel bis zu unterschiedlichen Wohnnutzungen.“ Dazu s. Abb. 1 zeichnerische Darstellung aus Rahmenplanung; die Neubauten wurden von mir rot umrandet.
- Zwischen der Horionstraße (Pflegersiedlung), Uedemer Straße und Nördlicher Rundweg sollen Wohnhäuser entstehen (aktuell Wald). Die Erschließung soll über die Horionstraße (jetzt Garagen) erfolgen. Auch zwischen den Häusern an der Uedemer Straße sollen Neubauten erstehen, die mit den vorhandenen Häusern über die neue Straße erschlossen werden. Dazu Abb. 2.
-An der Bahnstraße/Nördlicher Rundweg, vor und hinter den Ärztehäusern (zum Teil Waldflächen) sollen ebenfalls Neubauten entstehen. An der Bahnstraße Mehrfamilienhäuser und am Nördlichen Rundweg, hinter den Ärztehäusern eine villenartige Bebauung. Dazu Abb. 3.
- Der Bereich zwischen dem Nördlichen Rundweg bis hin zum sog. Geschlechtergraben (Mulde) soll einer Mischnutzung/Wohnen zugeführt werden mit maximaler Erweiterung der Bestandsgebäude.
- Der Bereich Mulde bis zur Buchenallee, also quer durchs Gelände soll Neubautenfrei bleiben, jedoch Zitat: „ Die Grünachse Geschlechtergraben wird so umgestaltet, dass sie als attraktive Wegeverbindung zwischen Bahnhof Bedburg-hau und dem Gemeindezentrum genutzt werden kann.“
Zur Gesamtübersicht Abb. 4, erstellt mit Tim-online und Abb. 5 Rahmenplanung.
Wer alles zur Rahmenplanung wissen möchte, kann die Rahmenplanung (PDF) bei mir anfordern, Mail an van-meegen@t-online.de

Was nun?
Der Aufstellung, also der Auftrag an die Gemeindeverwaltung Pläne (Bebauungsplan/Flächennutzungsplan) vorzulegen, kann man nichts entgegenbringen, denn erst dann kann man sehen, was dort wirklich geschehen soll. Denn noch ist nicht nachvollziehbar, warum die alte Rahmenplanung jetzt wieder aus dem Hut gezogen wird. Mangel an bebauungsfähigen Grundstücken kann nicht die Ursache sein, denn Bedburg-Hau hat sehr viele Möglichkeiten. Das Baugebiet Ziegelhütte Hasselt steht bereit und zudem werden im neuen Regionalplan die Gebiete Rieselfeld (nördl. der Uedmer Straße) und in Hau an der Alten Landstraße/Schmelenheide als Siedlungsgebiet ausgewiesen. Siehe Abb. 6, erstellt mit Tim-online.
Nicht nachvollziehbar ist m. E. auch, warum der Denkmalbereich Landesklinik geopfert werden soll. Zur Unterschutzstellung Denkmalbereich Landesklinik steht: „Die historische Landesklinik gehört zu den bedeutendsten Bauten, die je vom Provinzial- bzw. Landschaftsverband errichtet wurden und ist bedeutend für die Geschichte des Menschen. Die Erhaltung liegt aus wissenschaftlichen, architektur- historischen Gründen im öffentlichen Interesse.“

Öffentliches Interesse?
Aus der Beschlussvorlage: „die Bürgerbeteiligung wie folgt durchzuführen: Amtliche Bekanntmachung mit Angabe der Stelle, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann (14 Tage).“
Gemeindeordnung NRW § 23 Unterrichtung der Einwohner:
(1) Der Rat unterrichtet die Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde. Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden.

Wer mehr über "Dat Bedbuirse Waldt" - Der Bedburger Wald - Der Wald auf dem Gelände der Rheinischen Kliniken erfahren möchte hier klicken
Der vollständige Aufsatz, 75 Seiten, auch als PDF bei mir erhältlich.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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